Sie haben eine Datsche, Gartenlaube oder einen Wohnwagen auf einem Campingplatz? Ob Sie diese beim Beitragsservice anmelden müssen oder von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können, erfahren Sie hier.
Sie möchten sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Sie behalten das Beitragskonto, müssen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht zahlen. Eine Befreiung ist keine Abmeldung und keine Kündigung.
Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.
Smartphone rausholen und Mobilfunknetz checken heißt es vom 26. Mai bis 1. Juni 2025: Bei der bundesweiten Mobilfunkwoche wollen Bund, Länder und Kommunen herausfinden, wie gut unser Netz wirklich ist – und das aus Ihrer Sicht. Sie können helfen, Funklöcher aufzuspüren und Verbesserungen herbeizuführen.
Gute Nachrichten für Netflix-Kundinnen und Kunden: Das Landgericht Köln hat am 15. Mai 2025 entschieden, dass die Preiserhöhungen von Netflix in den Jahren 2017, 2019 und 2021 nicht rechtens waren. Was Sie jetzt tun können:
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet erneut zu Ansprüchen auf Erstattung von Kontogebühren. Und äußert sich nun auch zu deren Verjährung - leider in diesem Punkt nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Fitnessstudio-Vertrag plötzlich und mit sofortiger Wirkung vom Anbieter gekündigt wurde – obwohl sie gerne weiter trainieren möchten. Doch darf das Fitnessstudio das einfach so?
Sie haben ein Anliegen rund um Ihren Rundfunkbeitrag? Passen Sie auf, nicht versehentlich auf die Website dein-rundfunkbeitrag.de zu geraten. Es ist leider nicht das erste Mal, dass ein solches Angebot zu ungewollten Vertragsabschlüssen und Kosten führt.
Die Betreuungsverfügung kann besonders für alleinstehende Menschen von Interesse sein, ebenso wie für jene, die keine Vertrauensperson haben. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Verbraucher berichten uns, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung einen Anruf von 1N Telecom zu haben. Der Anbieter habe sie zu einem Vertragsschluss oder Anbieterwechsel überreden wollen. Solche Anrufe sind nicht erlaubt. Deshalb haben wir den Anbieter abgemahnt. 1N bestreitet diese Anrufe. Wir haben nun Klage erhoben.