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Totalausfall des Internets – das können Sie tun

Fällt das Internet komplett aus, sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Störung unverzüglich und kostenlos zu beseitigen – sofern Sie als Kundin oder Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten haben. Hält die Störung an, können Sie Minderungs- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Störung Ihrem Anbieter gemeldet haben.
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Kostenpflichtiger Kundenservice – ist das zulässig?

Zum Ausgleich ihres Kundenkontos nahm eine Verbraucherin Telefonkontakt zu einem Versandhaus auf – ihr Problem wurde nicht gelöst, die hohen Telefonkosten musste Sie zahlen. Wir klären auf, ob kostenpflichtige Service-Nummern zulässig sind und welche Verpflichtungen Unternehmen haben.