Niedersächsische Beamtinnen und Beamte können seit dem 01.02.2024 statt der individuellen Beihilfe ergänzend zur privaten Krankenversicherung auch eine pauschale Beihilfe erhalten. Wer zum Stichtag bereits verbeamtet und gesetzlich versichert war, hat ein Jahr Zeit, pauschale Beihilfe zu beantragen.