Ist Ihre Erstvertragslaufzeit länger als zwei Jahre? Das ist unwirksam. Mit diesem Musterbrief teilen Sie ihrem Energieversorger mit, dass die Berechnung der Vertragslaufzeit mit Vertragsschluss und nicht mit Lieferbeginnt anfängt. Und bitte um Mitteilung des korrekten Zeitpunkts des Vertragsendes.