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Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Sie möchten sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Sie behalten das Beitragskonto, müssen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht zahlen. Eine Befreiung ist keine Abmeldung und keine Kündigung.
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Energiewende zu Hause - Mit unserer Hilfe in eine energieeffiziente Zukunft!

Die Aktion "Energiewende zu Hause" wird von der Verbraucherzentrale Niedersachsen und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen in Zusammenarbeit mit zahlreichen niedersächsischen Landkreisen und Städten organisiert. Das Ziel ist es, Interessierten durch qualifizierte Beratungs- und Informationsangebote dabei zu helfen, ihre Wohngebäude energetisch fit für die Zukunft zu machen.
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Totalausfall des Internets – das können Sie tun

Fällt das Internet komplett aus, sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Störung unverzüglich und kostenlos zu beseitigen – sofern Sie als Kundin oder Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten haben. Hält die Störung an, können Sie Minderungs- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Störung Ihrem Anbieter gemeldet haben.