18.03.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Zahlreiche Beschwerden zu primastrom und voxenergie

Verbraucherzentrale Niedersachsen unterstützt Betroffene

Horrende Abschläge, Preiserhöhungen und untergeschobene Verträge – bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen häufen sich Beschwerden zur primaholding GmbH mit den Vertriebsmarken primastrom und voxenergie. Täglich melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher, da sie nicht wissen, wie sie auf Schreiben der Energieversorger reagieren sollen. Manche sind verzweifelt, weil sie plötzlich monatlich 500 Euro zahlen sollen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet Betroffenen Informationen und Musterbriefe an.

„Wir können die Anfragen kaum noch bewältigen“, erklärt Tiana Schönbohm, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Jeden Tag melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns, weil sie Post von primastrom oder voxenergie erhalten haben. Sie sollen plötzlich deutlich höhere Abschläge, teilweise über 500 Euro monatlich, zahlen“, so Schönbohm. Andere werden über den Wechsel des Energieversorgers informiert, obwohl sie diesen gar nicht veranlasst haben. Informationen und kostenlose Musterbriefe finden Betroffene auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Untergeschobene Verträge

Wer über einen angeblich geschlossenen Energieliefervertrag mit der primastrom GmbH oder voxenergie GmbH informiert wird, sollte einen Nachweis über den Vertragsschluss fordern und vorsorglich widersprechen. Hierfür kann ein kostenloser Musterbrief genutzt werden. Seit Ende Juli 2021 müssen Energielieferverträge in Textform geschlossen werden. Ein Vertragsschluss nur am Telefon wäre also nicht wirksam. Außerdem sollte der aktuelle Vertragspartner informiert werden, dass ein Anbieterwechsel nicht veranlasst wurde.

Umgang mit Preis- und Abschlagserhöhungen

Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode zu erhöhen, ist nur mit Zustimmung der Kundinnen und Kunden möglich. „Steigende Energiepreise ändern daran nichts“, erklärt Schönbohm. Auch eine Preiserhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten sei in laufenden Verträgen nicht ohne Weiteres möglich. Betroffene sollten dem widersprechen und Beschwerde bei der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsbehörde einreichen. Gut zu wissen: Wird eine Erhöhung der Preise angekündigt, besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. „Betroffene sollten überlegen, ob sie diese Möglichkeit nutzen und sich einen neuen Vertragspartner suchen“, so die Rechtsexpertin. Wer kurzfristig keinen neuen Versorger findet, wird automatisch in die Grundversorgung des lokalen Energielieferanten aufgenommen.

Bundesnetzagentur muss tätig werden

Die primaholding GmbH fällt seit Jahren negativ auf, insbesondere durch untergeschobene Verträge, unrechtmäßige Preis- und Abschlagserhöhungen sowie unrechtmäßig beendete Verträge. „Es ist an der Zeit, dass sich die Bundesnetzagentur einschaltet“, fordert Schönbohm. Die fragwürdigen Geschäftsgebaren müssen beendet, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden.

Hier gibt es weitere Informationen und Musterbriefe

 

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