primastrom und voxenergie nehmen Preiserhöhungen bei Beteiligten an Musterfeststellungsklage zurück

Lerer Geldbeutel mit hängenden Stromkabeln
Stand: 20.03.2024

Beide Unternehmen haben sich verpflichtet, ihre Preiserhöhungen zurückzunehmen. Allerdings nur bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen, die sich in den Klageregistern angemeldet haben. Sind Sie betroffen und haben nicht geklagt? Lesen Sie, was zu tun ist:

Update

Die Verfahren gegen primastrom und voxenergie sind durch außergerichtliche Vergleiche beendet. Beide Unternehmen haben sich verpflichtet, die einseitigen Preiserhöhungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich in die Klageregister eingetragen haben, zurückzunehmen.

Alle, die sich im Klageregister eingetragen haben, sollten bis zum 18. März 2024 eine neue Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen bekommen. Außerdem sollte das Guthaben ausgezahlt worden sein. Wenn beide Unternehmen diese Frist bei Ihnen nicht eingehalten haben, können Sie das dem  Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) per E-Mail mitteilen.

Sie haben sich nicht im Klageregister eingetragen, sind aber betroffen? Sie müssen sich noch gedulden. Der vzbv führt aktuell weitere Verhandlungen mit den Unternehmen. Wenn Sie über die Verhandlungen und das Ergebnis informiert werden möchten, melden Sie sich zum News-Alert des vzbv an.

Update Juni 2023

26. Juni 2023: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte im Oktober 2022 gegen Preiserhöhungen der Energieanbieter primastrom und voxenergie. Jetzt haben beide Anbieter angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Sofern sich durch die Korrektur ein Guthaben ergibt, soll dieses ausgezahlt werden – auch für ehemalige Kundinnen und Kunden. Wer bereits teilnimmt, muss nichts weiter tun.

Seit Januar 2022 melden sich täglich Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns. Sie wissen nicht, wie sie auf Schreiben der Energieversorger primastrom und voxenergie reagieren sollen. Manche sind verzweifelt, weil sie plötzlich monatlich 500 Euro Abschlag zahlen sollen. Andere werden über den Wechsel des Energieversorgers informiert, obwohl sie diesen gar nicht veranlasst haben. 

Energieversorger dürfen nur einseitige Preisanpassungen vornehmen, wenn sie im Vertrag deutlich erklären, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. Der vzbv hat festgestellt, dass in den Verträgen von primastrom und voxenergie keine wirksame Vereinbarung vorhanden ist. Auch die Preisgarantie von 24 Monaten müssen die Anbieter einhalten.

Musterbrief Sonderkündigung Strom- und Gaspreiserhöhung

Umgang mit Preis- und Abschlagserhöhungen

Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode zu erhöhen, ist nur mit Ihrer Zustimmung oder nach zulässiger Preiserhöhung möglich. Heben Energieversorger die Preise an, müssen sie dies mindestens vier bis sechs Wochen vorher mitteilen. So lauten die gesetzlichen Regelungen. An diesen Regeln ändern auch steigende Energiepreise nichts. Eine Preissteigerung ist in laufenden Verträgen nicht ohne Weiteres möglich.

Gut zu wissen - Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

Kündigt Ihr Energieversorger eine Erhöhung der Preise an, besteht für Sie in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht. Und keine Panik: Wer kurzfristig keinen neuen Versorger findet, wird automatisch in die Grundversorgung des lokalen Energielieferanten aufgenommen.

Weitere Informationen: Kein Ende der Energiekrise in Sicht - Das müssen Sie wissen

Immer wieder fragen uns Ratsuchende, ob diese Vorgänge betrügerisch sind oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Diese Frage können wir nicht beantworten. Das müssten die Strafermittlungsbehörden beurteilen. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können.

Die primaholding GmbH fällt seit Jahren negativ auf, insbesondere durch untergeschobene Verträge, unrechtmäßige Preis- und Abschlagserhöhungen sowie unrechtmäßig beendete Verträge. Jetzt hat sich die Bundesnetzagentur eingeschaltet und ein Aufsichtsverfahren geführt.

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