02.11.2023

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verspätete Abrechnungen der EWE Vertrieb GmbH

Unternehmen weigert sich, Unterlassungserklärung abzugeben
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen hat EWE abgemahnt, da Jahres- und Schlussrechnungen für Energie nicht fristgerecht erstellt werden
  • Betroffene müssen teils mehrere Monate auf die Abrechnung und Auszahlung von Guthaben warten
  • EWE weigert sich, Unterlassungserklärung zu unterschreiben – Kundinnen und Kunden erhalten keine Sicherheit, dass sich Verzögerung nicht wiederholt

Ein halbes Jahr und länger mussten Kundinnen und Kunden der EWE Vertrieb GmbH auf ihre Energierechnung sowie die Auszahlung vorhandener Guthaben warten. Nach zahlreichen Beschwerden hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Versorger abgemahnt und aufgefordert, sich an gesetzliche Fristen zu halten. Inzwischen steht fest: Das Unternehmen wird keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Um Kundinnen und Kunden zukünftig zu schützen, wird die Verbraucherzentrale Niedersachsen gerichtliche Schritte einleiten.

Abschluss- oder Jahresrechnungen für Energieverträge außerhalb der Grundversorgung müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums übermittelt werden. Diese Frist hat EWE deutlich überschritten. In den vorliegenden Fällen mussten Betroffene bis zu neun Monate auf ihre Rechnung warten. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das mehr als ärgerlich, da eine fehlende Abrechnung erhebliche Auswirkungen hat“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Beispielsweise warten viele Betroffene auf die Auszahlung eines Guthabens. „In den uns vorliegenden Fällen geht es um die Erstattung von bis zu 520 Euro. Durch die erheblich verspätete Auszahlung verschafft sich das Unternehmen einen kostenlosen Kredit zu Lasten der Kundinnen und Kunden sowie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen“, kritisiert Schröder.

Abrechnung wichtig für Verbrauchssteuerung

Doch nicht nur bei bestehenden Guthaben ist die Fristverletzung nachteilig: Wer aufgrund der fehlenden Abrechnung nicht weiß, wie hoch eine mögliche Nachzahlung ausfällt, zahlt keinen angepassten monatlichen Abschlag und kann auch nicht finanziell vorsorgen. Zudem fehlen mit der Rechnung wichtige Informationen, etwa zum tatsächlichen Energieverbrauch, zur Laufzeit des Vertrags und zu geltenden Kündigungsfristen.

Als Grund für die verspäteten Abrechnungen nennt EWE die von der Bundesregierung vorgegebenen Entlastungsmaßnahmen. „Die Umsetzung der Preisbremsen rechtfertigt eine solch drastische Verzögerung jedoch nicht. Gesetzliche Fristen gelten auch bei der Einführung neuer Maßnahmen – zumal diese ja gerade der Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen sollen“, so Schröder. Zudem zeigen andere Versorger, dass eine fristgerechte Abrechnung durchaus möglich ist.

Entschuldigungszahlung löst Problem nicht

EWE hat bestehenden Kundinnen und Kunden, die länger als sechs Wochen auf die Jahresrechnung warten und ein Guthaben von mindestens 100 Euro haben, eine freiwillige Entschuldigungszahlung angekündigt. „Das ist ein positives Signal für die Betroffenen.
Allerdings löst es das Problem nicht und kann auch die entstehenden Nachteile nicht kompensieren“, so die Energierechtsexpertin, und ergänzt: „Sich zu verpflichten, Abrechnungen zukünftig fristgerecht zu erstellen, wäre unserer Ansicht nach ein stärkeres Signal Richtung Kundinnen und Kunden gewesen.“

Doch leider hat sich das Unternehmen geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen wird daher gerichtliche Schritte einleiten, um Verzögerungen dieser Art zu unterbinden.

Weitere Informationen zum Thema. Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

 

© Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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