03.05.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

primastrom und voxenergie: bundesweit Beschwerden

Verbraucherzentrale fordert Eingreifen der Bundesnetzagentur
  • Bundesweit verzeichnen die Verbraucherzentralen seit Jahresbeginn auffallend viele Beschwerden zu voxenergie und primastrom
  • Moniert wurden vor allem unrechtmäßige Preiserhöhungen, unzulässig
    erhöhte Abschläge und ein verwehrtes Sonderkündigungsrecht
  • Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde ist gefordert, schnell und wirkungsvoll einzugreifen

Seit Januar 2022 sind die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zum fragwürdigen Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen. Meist geht es darum, dass der vereinbarte Verbrauchspreis trotz Preisgarantie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde. Auch das gesetzlich bestehende Sonderkündigungsrecht, das Kundinnen und Kunden bei Vertrags- oder Preisänderung zusteht, wird immer wieder ignoriert. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, unzulässig überhöhte Forderungen nicht zu bezahlen.

„Die Vielzahl der festgestellten Vertragsbrüche erfordert ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde“, so Tiana Schönbohm, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Allein bei den Verbraucherzentralen dürfte die Zahl der gemeldeten Fälle bei mehreren tausend liegen.“ Die Verbraucherzentralen haben über ihren Bundesverband, den vzbv, die Bundesnetzagentur frühzeitig über diese Missstände unterrichtet und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten.

Immer wieder fragen Ratsuchende, ob es sich bei diesen Vorgängen um Betrug handelt oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Beantwortung dieser Frage liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Verbraucherzentralen, sondern müsste durch die Strafermittlungsbehörden beurteilt werden. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können.

Weitere Informationen und Musterbriefe unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/primastrom-und-voxenergie


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