02.05.2025

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Primastrom: unzulässige Vertragsverlängerung

Verbraucher soll nach Tarifumstellung 26 Monate weiterzahlen
  • Unzulässig: primastrom GmbH macht aus Tarifumstellung Vertragsverlängerung
  • Verbraucher soll mehr als zwei weitere Jahre zu hohem Preis Strom beziehen – Mehrkosten von rund 1.000 Euro
  • Anbieter lenkt nach Musterschreiben der Verbraucherzentrale ein

Versprochen, gebrochen: Ein Verbraucher aus Niedersachsen stimmt einer Tarifumstellung zu, die sich laut der primastrom GmbH nicht auf die Laufzeit auswirkt. Dann reicht er die Kündigung ein, doch diese wird ihm erst zum Ende einer weiteren Laufzeit bewilligt. Dass Stromanbieter sich nicht an das halten, was sie ihren Kundinnen und Kunden zusichern, kommt häufiger vor. Wie sich Betroffene wehren können, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

„Die aktuell vereinbarte Mindestvertragslaufzeit bleibt unverändert“, heißt es im Informationsschreiben von primastrom zur Tarifanpassung, der ein niedersächsischer Verbraucher am 10. März 2024 zustimmt. Das Angebot klingt großzügig. Aber: Trotz Senkung des Arbeitspreises von 106,07 Cent auf 66,07 Cent je Kilowattstunde (kWh) ist der Preis verhältnismäßig hoch. Denn Strom kostete zu der Zeit bei Neuverträgen etwa 30 Cent pro kWh. Der Verbraucher kündigt und primastrom bestätigt – allerdings nicht zum ursprünglichen Vertragslaufzeitende, dem 4. Juli 2025, sondern zum 31. Mai 2026. „Damit hat primastrom entgegen der schriftlichen Zusage den Vertrag um eine neue Laufzeit verlängert. Das ist unzulässig“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Ebenfalls nicht korrekt: die 26-monatige Vertragslaufzeit. Erlaubt ist maximal eine Laufzeit von 24 Monaten. Hätte die Unterschrift des Verbrauchers eine Verlängerung ausgelöst, wäre der Vertrag somit im März 2026 ausgelaufen. „Zwar ist häufig zu beobachten, dass Anbieter den Start der Belieferung als Vertragsbeginn ansetzen, doch die Rechtsprechung hat eindeutig klargestellt: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses – nicht der Lieferbeginn.“

Schaden von rund 1.000 Euro

Nach einer Beratung und mithilfe des Musterbriefes der Verbraucherzentrale Niedersachsen zur unzulässigen Vertragslaufzeit von Energieverträgen kann der Verbraucher schließlich ein Einlenken des Anbieters erreichen: Primastrom bestätigt, dass der Vertrag am 4. Juli 2025 endet. 

„Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr und dem aktuellen Strompreis von etwa 30 Cent hätte der Verbraucher ohne die Korrektur rund 1.000 Euro zu viel gezahlt“, erklärt der Energierechtsexperte, und ergänzt: „Wir erleben leider immer wieder, dass Anbieter von den in Werbeschreiben gemachten Versprechungen abweichen. Daher ist es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Post ihres Anbieters genau lesen und die Angaben überprüfen.“ 

Bei Fragen zu Energielieferverträgen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung


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