Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Pflegegradrechner mit neuen Funktionen
Seit April 2024 unterstützen die Verbraucherzentralen mit ihrem Pflegegradrechner bei der Beantragung eines Pflegegrads: Anhand von 64 Fragen können Betroffene eine Selbsteinschätzung vornehmen. Bis Ende Juli 2025 nutzten über 34.000 Personen diese Möglichkeit. Dank neuer Funktionen wird die Nutzung jetzt noch einfacher. Zudem wird auch die Überprüfung einer bereits erfolgten Einschätzung durch die Pflegekasse möglich. Die Erweiterungen des Pflegegradrechners im Überblick:
Die Beantwortung der 64 Fragen im Pflegegradrechner kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden.
Am Ende der Bearbeitung erhalten die Ratsuchenden eine Übersicht über die von ihnen gegebenen Antworten.
Wer eine Einstufung der Pflegekasse erhalten hat, kann jetzt prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist: Kommt der Pflegegradrechner anhand der Angaben zu einem anderen Pflegegrad, wird ein Schreiben erstellt. Es kann ausgedruckt und als Widerspruch mit Begründung an die Pflegekasse geschickt werden. Bestätigt der Pflegegradrechner die Entscheidung der Pflegekasse, können Betroffene diese anhand der Erläuterungen besser nachvollziehen.
Der Pflegegradrechner ist auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen abrufbar unter verbraucherzentrale-niedersachsen.de/Pflegegradrechner

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