04.04.2025

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Ärger mit der Osterreise? Mängel direkt melden

Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps
  • Flugverspätung, Ungeziefer oder schmutziger Pool – bei auftretenden Mängeln haben Pauschalreisende rechtlich abgesicherte Ansprüche
  • Wichtige Voraussetzung: Reiseanbieter muss sofort und nachweislich informiert werden
  • Bei individuell zusammengestellten Reisen sind Verbraucherinnen und Verbraucher oft auf sich allein gestellt 

In Niedersachsen stehen die Osterferien kurz bevor und für viele heißt es: Koffer packen, ins Flugzeug steigen oder mit dem Auto zur Ferienwohnung aufbrechen. Doch wenn der Flieger nicht abhebt oder die Unterkunft in puncto Hygiene zu wünschen übrig lässt, ist die Erholung schnell dahin. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Reisemängel umgehend vor Ort zu melden. Denn andernfalls können bei Pauschalreisen Mängelansprücheverfallen.

Fehlt der versprochene Meerblick oder treten gravierende Missstände wie eine Käferplage im Hotelzimmer auf, müssen Reisende das nicht hinnehmen. „Allerdings haben Pauschalurlauber in solchen Fällen bessere Karten, da sie einen deutlich stärkeren rechtlichen Schutz genießen als bei individuell zusammengestellten Reisen“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Damit dieser greift, sollten sie Mängel jedoch unverzüglich am Urlaubsort und nachweisbar dem Veranstalter und der Reiseleitung melden.“ Nur so können Veranstalter Mängel beheben und Pauschalreisende laufen nicht Gefahr, ihr Anrecht auf Preisminderung oder Schadensersatz zu verlieren. Denn: Die Beweislast liegt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Daher ist es ratsam, Belege zu sammeln, zum Beispiel Fotos und Videos, und falls nötig ein detailliertes Mängelprotokoll zu erstellen, das die Reiseleitung unterschreibt. Ebenfalls wichtig: dem Reiseanbieter eine angemessene Frist für die Beseitigung der Mängel setzen. „Grundsätzlich gilt, je kürzer die Reise, desto kürzer die Frist. Bei einer einwöchigen Pauschalreise ist beispielsweise eine Frist von zwei Tagen angebracht“, so Hagge.

Achtung bei Individualreisen
Wurden die Reiseleistungen individuell über eine Plattform gebucht, haben Urlauberinnen und Urlauber bei auftretenden Mängeln oft das Nachsehen. Zwar entsteht bei der Buchung schnell der Eindruck, dass der Vertrag mit der Buchungsplattform abgeschlossen wird, das ist aber nicht der Fall. „Die Plattform ist meist nur Vermittler. Treten Probleme auf, sind Reisende häufig auf sich allein gestellt“, sagt Hagge. Das erschwert es mitunter, Ansprüche gegenüber dem Hotel, dem Vermieter der Ferienwohnung oder der Fluggesellschaft durchzusetzen. „Um ihre Kundinnen und Kunden im Schadensfall nicht hängenzulassen, sollten Buchungsplattformen Verantwortung übernehmen oder zumindest über die Rechtslage schon vor der Buchung transparent informieren“, fordert der Experte. 

Weitere Informationen zu Mängeln bei der Pauschalreise auf www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pauschalreise-was-tun-bei-maengeln

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

 

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