Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
1N Telecom: neue Inkasso-Briefe, alte Forderungen
Der Ärger geht weiter: Bisher trat die Riverty Services GmbH als Inkassounternehmen für die 1N Telecom auf, nun fordert TPI Investment GmbH Geld ein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen rund 420 Euro zahlen – für einen angeblich mit der 1N Telecom geschlossenen DSL-Vertrag. Ob die Forderungen berechtigt sind, ist oft zweifelhaft. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, warum Betroffene in jedem Fall reagieren sollten – auch wenn kein Vertrag geschlossen wurde.
Derzeit verunsichert ein neues Inkasso-Schreiben Verbraucherinnen und Verbraucher: Die TPI Investment GmbH behauptet, die Forderungen der 1N Telecom GmbH übernommen zu haben und verlangt rund 420 Euro zuzüglich Mahngebühren und Zinsen. Die Schreiben beziehen sich auf angeblich offene Forderungen aus einem DSL-Vertrag, der mit der 1N Telekom im Zeitraum von 2023 bis 2024 schriftlich oder online abgeschlossen worden sein soll. „Wir gehen davon aus, dass diese Forderungen in vielen Fällen unbegründet sind“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass sie das Angebot nicht abgeschlossen oder rechtzeitig widerrufen haben und dennoch zur Zahlung aufgefordert werden“, führt die Expertin aus und weist darauf hin: „Handeln sollten sie in jedem Fall – unabhängig davon, ob sie Kontakt mit 1N Telecom hatten oder nicht.“
1N Telecom bereits mehrfach verklagt
In der Vergangenheit ist 1N Telecom mehrfach negativ aufgefallen: Unter anderem weil viele unwissentlich einen Vertrag eingegangen sind oder Schadensersatzforderungen ohne vorherigen Kontakt zum Anbieter erhalten haben. Mehrere Verbraucherzentralen haben daher bereits 17 verschiedene Verfahren gegen den Anbieter eingeleitet – einige davon konnten erfolgreich vor Gericht durchgesetzt werden.
Abtretungsurkunde verlangen
„TPI Investment muss eine Abtretungsurkunde vorlegen können, wenn es die ursprünglichen Forderungen eines anderen Unternehmens geltend macht“, erklärt von Bibra. „Ohne dieses Dokument können Betroffene die Forderung zurückweisen.“ Deshalb gilt: Die Urkunde unbedingt einfordern. Wird sie nicht übermittelt, müssen Betroffene nicht zahlen.
Wenn kein Vertrag mit 1N Telecom besteht
Empfängerinnen und Empfänger des Schreibens, die sich sicher sind, dass sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben, sollten widersprechen. Bei bestrittenen Forderungen darf das Unternehmen zudem keine Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA weiterleiten. Und es muss die Ansprüche im Zweifel gerichtlich durchsetzen, wofür es den Vertragsschluss nachzuweisen hat. Besondere Vorsicht ist geboten, sollte die TPI Investment GmbH später versuchen, die Forderung im Wege eines Mahnverfahrens geltend zu machen. Hier müssen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Erhalt eines Mahnbescheides beim Gericht widersprechen. Sonst kann die Forderung zwangsweise vollstreckt werden.
Auch nach Widerruf oder Anfechtung handeln
Wer fristgerecht widerrufen oder den Vertrag angefochten hat, sollte das TPI Investment schriftlich mitteilen – am besten mit Kopien des Schriftverkehrs und, wenn möglich, dem Versandnachweis, etwa durch Versand per Einschreiben.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

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