Photovoltaik-Anlagen: Kunden warten seit über einem Jahr auf Fertigstellung der Solaranlage

Photovoltaikanlage Handwerker schließt Anlage an

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nicht fix vereinbarte Liefer- und Montagezeitpunkte bereiten häufig Probleme.
  • Beispiele zeigen: produktive Nutzung oft nach Monaten noch nicht möglich.
  • Vergleichen Sie vorab Anbieter und holen Sie mehrere Angebote eine. Legen Sie im Vertrag Liefer- und Montagezeitpunkte konkret fest, setzen Sie sonst bei Verzögerungen zeitnah Fristen und holen notfalls anwaltlichen Rat ein.
Stand: 25.05.2023

Stromsparen mit Solarmodulen – Fehlanzeige. Trotz hoher Voraus- oder Teilzahlungen der Verbraucher oder Verbraucherinnen, läuft die installierte Anlage aktuell nur teilweise oder noch gar nicht. Wir erklären Ihnen, was Sie in so einem Fall tun können:

Eine eigene Photovoltaik-Anlage auf das Dach montieren lassen, Strom produzieren, ins Netz einspeisen und eigenen Strom generieren – das hört sich gerade in Zeiten der Energieknappheit und Klimafreundlichkeit nach einem guten Plan an. Das dachten sich auch zwei Verbraucher, die PV-Verträge mit den Anbietern Energiekonzepte Deutschland GmbH und Hahn Solar GmbH geschlossen hatten. Jetzt haben sie Hilfe bei uns gesucht und uns ihre Erfahrungen geschildert.

1. Fall Hahn Solar GmbH

Im Falle der Bestellung des Verbrauchers bei Hahn Solar wurden nach Auftragserteilung über die Lieferung und Montage einer Solaranlage inklusive Speicher im Januar/Februar Anfang April letzten Jahres die Solarmodule auf dem Dach montiert. Bis dahin hatte der Verbraucher bereits über 50 Prozent der Auftragssumme gezahlt. Es fehlten Akku, Wechselrichter und Zählerschrank sowie deren Montage. Zwar wurden die Teile Mitte November geliefert, die Montage und Inbetriebnahme ließen jedoch trotz diverser Nachfragen zunächst noch monatelang auf sich warten. Der Verbraucher schrieb den Anbieter im Februar dieses Jahres erneut an. Eine Reaktion erfolgte nicht. Im April nahm der Verbraucher unsere Beratung in Anspruch und setzte eine letzte Frist für den Abschluss der Arbeiten und Inbetriebnahme der Anlage. Inzwischen meldete sich Hahn Solar. Die Arbeiten sollen nun wohl zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Etwaige Schadensansprüche wegen der späten Leistung behält sich der Verbraucher vor.

2. Fall: Energiekonzepte Deutschland GmbH

Energiekonzepte Deutschland installierte die Module nach Auftragserteilung im April letztes Jahr im Juni. Mehrere Versuche von Elektrikern, die Anlage in der Folge zum Laufen zu bringen, scheiterten zunächst. Zu dem Zeitpunkt war die Auftragssumme laut Verbraucher bereits weitestgehend bezahlt. Anfang Oktober war der Solarspeicher nach wie vor offline. Nach Zählerwechsel und weiteren Elektroarbeiten mithilfe des Netzbetreibers Ende Oktober ging die Anlage/Speicher ans Netz. Es fehlten allerdings Akkus, die zum Zweck der Eigennutzung des selbsterzeugten Stroms erforderlich sind. Im Dezember wurden die Akkus für den Speicher geliefert, jedoch von Seiten der Firma nicht eingebaut. Nach monatelangem Warten auf die Endmontage wandte sich der Verbraucher an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Er setzte dann schriftlich eine Frist zur Erbringung der noch offenen Leistungen. Eine Reaktion steht derzeit noch aus.

Update (19. Juni 2023): Die Akkus wurden inzwischen eingebaut.

Beide Verbraucher berichten, dass die Anbieter die beauftragten Arbeiten an den Anlagen auch nach mehr als einem Jahr noch nicht vollständig zu Ende gebracht haben. Die Verbraucher fühlen sich ab einem gewissen Leistungsstand alleine gelassen und können die Anlagen bisher nur eingeschränkt (selbsterzeugter Strom kann mangels Batteriemontage nicht zur Eigenversorgung genutzt werden) oder noch gar nicht nutzen.

Die Verbraucher hatten hier hohe Voraus- bzw. Abschlagszahlungen geleitest und gingen damit das Risiko ein, dass Anbieter nach Erhalt einer fast vollständigen Zahlung keinen weiteren Support leisten.

Die Vertragslage zeigt, dass keine festen Liefer-/Montagetermine vertraglich festgelegt wurden. Die Verbraucher verlassen sich nicht selten auf mündliche Zusagen, setzen aber entweder erst spät oder keine konkreten Fristen zur Lieferung / Montage.

Was können Sie tun?

Wichtig ist für die Verbraucher in einer solchen Situation, sich rechtlich beraten zu lassen, da einige Fragen zu klären sind, insbesondere: Liegt bereits Leistungsverzug vor? Kann ich gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten? Habe ich Schadensersatzansprüche, etwa für bereits entgangene Einspeisevergütung oder entgangene Stromkostenersparnis? Hat der Anbieter die Leistungsverzögerung überhaupt zu vertreten oder kann er sich entlasten? Sind etwaige Haftungsbegrenzungen rechtswirksam vereinbart? All dies erfordert eine genaue Prüfung der vertraglichen Grundlagen und hängt auch von den weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Häufig empfiehlt sich angesichts der hohen Auftragssummen, wie auch in den uns vorliegenden Fällen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

An erster Stelle sollte aber bei unvollständiger Leistung in der Regel stehen, die Anbieter schriftlich (per Einwurf-Einschreiben) aufzufordern, die konkret ausstehenden vereinbarten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) zu erbringen.

Denken Sie über die Installation einer PV-Anlage nach? Das gilt es zu Beachten:

Vor Vertragsabschluss

  • Holen Sie Angebote mehrerer Anbieter ein und vergleichen Sie diese.
  • Akzeptieren Sie möglichst keine überhohen Abschlagszahlungen.
  • Wenn Vorauszahlungen geleistet werden müssen, dann vereinbaren Sie schriftlich konkrete Termine für Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt. Die Restzahlung sollte immer erst nach einem gewissen Zeitraum (zum Beispiel 14 Tage) des störungsfreien Probebetriebs der Gesamtanlage, also bei vollständiger Nutzungsmöglichkeit inklusive des Netzanschlusses, fällig werden.
  • Fragen Sie den Anbieter nach den Möglichkeiten einer Anzahlungsbürgschaft zur Absicherung Ihrer Vorauszahlungen.
  • Legen Sie im Vertrag genau fest, welche Leistungen bis wann erbracht sein müssen.
  • Verlangen Sie, dass eine schlüsselfertige Anlage geliefert werden muss. Das bedeutet, die PV-Anlage muss Einnahmen erzielen können und Strom zur Eigenversorgung speichern.

Wurde die Anlage letztendlich fertig geliefert und montiert und zeigen sich später Mängel: Melden Sie dem Anbieter die festgestellten Mängel schriftlich und fordern Sie den Anbieter zur Nacherfüllung auf. Sie haben gegen den Anbieter ab Fertigstellung der Anlage in der Regel 2 Jahre (vor allem bei großen, komplexen Anlagen gegebenenfalls 5 Jahre) Gewährleistungsansprüche aus Kauf- bzw. Werkvertrag.

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