Schutz gegen Kostenfallen im Internet ("Buttonlösung")

Geldscheine in Mausefalle

Das Wichtigste in Kürze

  1. Auf der letzten Seite des Bestellvorgangs muss ein angemessener Button auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen.
  2. Auf der Bestellübersicht müssen Angaben zum Produkt, Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten sowie eine mögliche Mindestlaufzeit gut leserlich vermerkt sein.
  3. Ist der Bestellbutton nicht richtig beschriftet, kommt auch kein Vertrag zustande.
Stand: 19.12.2023

Am 1. August 2012 trat das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet ("Buttonlösung") in Kraft. Seitdem gilt Folgendes:

  • Der Händler muss auf der letzten Seite des Bestellvorgangs über einen "Kostenpflicht"-Button deutlich machen, dass Sie eine kostenpflichtige Bestellung abgeben.
  • Folgende Informationen müssen auf der Übersichtsseite der Bestellung klar und verständlich (d. h. ohne verwirrende und ablenkende Zusätze, ausreichende Schriftgröße und gut sichtbare Schriftfarbe) dargestellt werden:

    Produktangaben: Hauptmerkmale der Ware oder Dienstleistung
    Mindestlaufzeit: Mindestvertragslaufzeit bei einer dauernden bzw. regelmäßig wiederkehrenden Leistung
    Gesamtpreis: alle mit dem Produkt/der Dienstleistung verbundenen Preisbestandteile sowie vom Anbieter abgeführte Steuern
    Versand- und Zusatzkosten: zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten, Steuern oder Gebühren
  • Der "Kostenpflicht"-Button muss am Ende der Übersichtsseite der Bestellung gut lesbar verankert sein.
  • Zwischen den Pflichtinformationen und dem Button dürfen sich keine trennenden Gestaltungselemente befinden, weder in Textform (z. B. AGB, Widerrufsbelehrung) noch als Grafik (z. B. Abhakboxen für Newsletter).

Hier einige zulässige Bezeichnungen:
"kostenpflichtig bestellen", "zahlungspflichtigen Vertrag abschließen", "kaufen".
Hier einige unzulässige Bezeichnungen:
"Anmeldung", "weiter", "bestellen", "Bestellung abgeben"

Kein Vertrag bei falscher Beschriftung des Bestellbuttons!

Bisher haben die unseriösen Anbieter immer wieder neue Wege zur Abzocke gefunden. Ob mit diesem Gesetz alle Schlupflöcher geschlossen sind, muss sich also zeigen. In unserer Rubrik Vorsicht Falle berichten wir regelmäßig über Abzocken aller Art. Schauen Sie mal rein!

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