Klage gegen E.ON erfolgreich

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Das wichtigste in Kürze:

  • Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte die E.ON Energie Deutschland GmbH wegen eines erschwerten Sonderkündigungsrechts abgemahnt
  • Meldung sollte bereits elf Tage vor Inkrafttreten der neuen Preise beim Versorger erfolgen, um fristgerechten Wechsel sicherzustellen
  • Landgericht München hat Klage der Verbraucherzentrale stattgegeben
Stand: 11.07.2023

Zum 1. August 2022 hatte E.ON die Preise für Gas in der Grundversorgung erhöht. Wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden Kundinnen und Kunden in dem Anschreiben auch über ihr Sonderkündigungsrecht informiert. Sie hätten das Recht, ihren Vertrag ohne Frist bis einschließlich 31. Juli zu kündigen. Im nächsten Satz wurde dann jedoch darum gebeten, sich bereits spätestens bis zum 20. Juli beim Versorger zu melden – nur so könne ein fristgerechter Wechsel sichergestellt werden.

Erhöhen Energieversorger ihre Preise, steht Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Bis zum ersten Geltungstag der neuen Preise können sie jederzeit kündigen und sich einen anderen Vertragspartner suchen.

Unserer Meinung nach setzt diese Aufforderung unnötig und unzulässig unter Druck. Und die „Bitte“ kann Kundinnen und Kunden verunsichern und beeinflussen. Die gesetzliche Regelung zum Sonderkündigungsrecht und die Absicht dahinter sind klar: Betroffene sollen die Möglichkeit haben, sich in Ruhe zu informieren und gegebenenfalls nach einem anderen Vertragspartner umzusehen. Eine Auferlegung einer Frist oder die Androhung, dass ein termingerechter Wechsel nicht möglich ist, läuft dem zuwider.

Dieser Auffassung ist das Landgericht München I gefolgt. Zukünftig muss E.ON es unterlassen, das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen in der Grundversorgung Gas auf die beschriebene Weise einzuschränken. In der Urteilsbegründung heißt es, die Formulierung sei irreführend und könne Verbraucherinnen und Verbraucher davon abhalten, ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Somit liege ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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