Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!
  Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.
Termine und Anmeldung
Hier finden Sie alle Termine und Anmeldemöglichkeiten für die kostenlosen Online-Vorträge.
Montag, 3. November 2025
- 15:00 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen) - zur Anmeldung
 - 18:00 Uhr (Verbraucherzentrale Thüringen) - zur Anmeldung
 
Dienstag, 4. November 2025
- 18:00 Uhr (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) - zur Anmeldung
 
Mittwoch, 5. November 2025
- 15:00 Uhr (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) - zur Anmeldung
 - 18:00 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt) - zur Anmeldung
 
Donnerstag, 6. November 2025
- 15:00 Uhr (Verbraucherzentrale Bremen) - zur Anmeldung
 - 18:00 Uhr (Verbraucherzentrale Berlin) - zur Anmeldung
 
Freitag, 7. November 2025
- 18:00 Uhr (Verbraucherzentrale Niedersachsen) - zur Anmeldung