Gebrauchtwagen-Verkauf online: Preiseinschätzung nicht bindend

Mann mit offenem Portemonnaie, zweiter Mann mit Autoschlüssel vor Auto zu Artikel: Gebrauchtwagenverkauf online: Preiseinschätzung nicht bindend

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Preise der Online-Portale sind nur Richtwerte.
  • Der Vertrag wird immer erst mit dem Händler vor Ort geschlossen.
  • Kommt kein Vertrag zustande, werden Fahrtkosten nicht erstattet.
Stand: 30.11.2023

Es könnte so einfach sein: Daten eingeben, Preiseinschätzung erhalten, Auto verkaufen. Der Preis, den ein Verbraucher von der Verkaufsplattform erhält, klingt verlockend. Doch der Schein trügt.

Michael* möchte sein Auto über ein Online-Portal verkaufen - an einen Ankaufhändler. Er gibt die Daten seines Fahrzeugs auf der Website ein und bekommt einen durchschnittlichen Ankaufspreis mitgeteilt, mit dem er zufrieden ist. Kurz darauf vereinbart er mit einem Ankaufhändler einen Termin vor Ort.

Händlerangebot weicht von Preiseinschätzung ab

Der Händler nimmt den Wagen in Augenschein und fragt nach dem gewünschten Preis. Dann die Überraschung: Der Ankäufer vor Ort bietet ihm deutlich weniger. Michael lehnt das Angebot ab, fühlt sich von der Verkaufsplattform getäuscht und möchte das Geld für die lange Anfahrt zurückhaben.

Das ist durchaus verständlich, aber rechtlich nicht durchzusetzen. Für den Aufwand, den er betreibt um sein Auto zu verkaufen, ist Michael alleine verantwortlich. Die Portale weisen in den Beschreibungen ausdrücklich darauf hin, dass Preise nur Richtwerte sind.

Preise von Online Portalen können nur Orientierungshilfe sein

Online Portale ermitteln den Wert eines Fahrzeuges anhand einer Datenbank. Mit Hilfe statistischer Werte erfolgt eine erste Preiseinschätzung. Der individuelle Zustand ist diesen nicht bekannt. Daher kann es sich bei dem genannten Preis nur um eine Orientierungshilfe handeln.

Ein Händler vor Ort darf je nach Zustand des Fahrzeugs einen eigenen Ankaufspreis anbieten. Denn der Vertrag wird immer erst vor Ort geschlossen.

 

*Der Name wurde von der Redaktion geändert