Wohn-Riester: Nach Hausverkauf verweigern Anbieter neuen Vertrag

Wohn-Riester: Nach Hausverkauf verweigern Anbieter Abschluss eines Neu-Vertrags
Stand: 23.11.2020

Hohe Kosten, schlechte Rendite, wenig profitabel - Riester-Produkte sind umstritten. Möglicherweise lohnenswert: Mit dem Geld aus einem Riester-Vertrag vor Renteneintritt eine selbstgenutzte Immobilie finanzieren. Problematisch kann es werden, wenn Sie diese Immobilie verkaufen.

In dem Fall müssen Sie das geförderte Kapital nachversteuern oder wieder in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Ein aktuelles Beispiel zeigt: Dies ist mitunter gar nicht möglich: Ein Ehepaar aus Niedersachsen hatte im Jahr 2008 rund 11.300 Euro aus ihren Riester-Verträgen entnommen und als Sondertilgung für eine Immobilienfinanzierung eingesetzt. Zehn Jahre später wurde das Haus verkauft.

Da in der Immobilie Riester-Vermögen steckt, ist der Verkauf förderschädlich: Wird das Geld nicht wieder in einem Riester-Vertrag angelegt, muss es mit dem persönlichen Steuersatz nachversteuert werden. Im vorliegenden Fall rund 4.100 Euro (der Stand der Wohnförderkonten hatte sich inzwischen auf circa 13.800 Euro erhöht).

Wohn-Riester

Wohn-Riester gibt es seit 2008. Die staatliche Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Dafür wird der Entnahmebetrag für die spätere nachgelagerte Besteuerung in ein Wohnförderkonto eingestellt und jährlich um zwei Prozent erhöht. Verkaufen Sie die Immobilie, muss das geförderte Kapital nachversteuert oder wieder in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.

Anbieter nehmen Geld nicht an

Das Ehepaar möchte der Sofortversteuerung entgehen und den Gesamtbetrag der Wohnförderkonten wieder in die Riester-Verträge einzahlen, aus denen das Kapital entnommen wurde. Doch die Anbieter lehnen ab.

Auch andere Anfragen bleiben erfolglos: Insgesamt sechs namhafte Anbieter verweigern, das Kapital anzunehmen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Nach unseren Recherchen war im April 2009 bundesweit kein einziger Anbieter bereit, Geld aus Wohnförderkonten in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu übernehmen.

Zufall verhilft Ehepaar zu guter Lösung

Am Ende ging der uns vorliegende Fall doch gut aus: Das Ehepaar erinnerte sich an bestehende und seit vielen Jahren ruhende Riester-Verträge. Deren Anbieter nahm die Ausgleichszahlung zu den bislang beitragsfrei gestellten Riester-Banksparplänen tatsächlich an. Ein Neuabschluss wäre aber auch hier nicht möglich gewesen.

Riester-Produkte passen häufig nicht zur Lebenssituation der Sparer

Ob sich ein Riester-Vertrag und Wohn-Riestern lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Bei der Entscheidung für oder gegen Wohn-Riester müssen Sie das Risiko berücksichtigen, nach Verkauf einer Immobilie keinen neuen Vertrag zu erhalten. Der beschriebene Fall zeigt, wie komplex Riester-Produkte und Förderbedingungen sind – und dass sie leider häufig nicht zur Lebenssituation der Sparer passen.

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