Negativzinsen und Verwahrentgelte – Banken langen kräftig zu

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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Banken und Sparkassen verlangen Negativzinsen für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten – wir geben Tipps, wie Sie damit umgehen können
  • Zweifel an Rechtmäßigkeit: Verbraucherzentralen und Verbraucherzentrale Bundesverband haben mehrere Klagen gegen Banken erhoben
  • Seien Sie skeptisch, wenn Ihre Bank Ihnen alternative Anlageprodukte anbietet
Stand: 05.04.2022

Einlagen von Privatpersonen sind bei Banken und Sparkassen scheinbar nicht mehr willkommen. Schon seit längerer Zeit verlangen viele Geldinstitute Negativzinsen auf Guthaben – auch als Verwahrentgelte bezeichnet – sofern diese bestimmte Freibeträge übersteigen. Vorsicht ist geboten, wenn Ihre Bank Ihnen alternative Anlageformen anbietet, um Negativzinsen zu vermeiden. Die Produkte sind meist unpassend. Sie lohnen sich nur für die Banken.

16. November 2021: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Verwahrentgelte

Das Landgericht Berlin hat einer Klage des vzbv gegen die Sparda Bank Berlin wegen der von ihr erhobenen „Verwahrentgelte“ stattgegeben. Die Bank dürfe keine Negativzinsen für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten verlangen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss das Geldinstitut von sich aus allen betroffenen Kundinnen und Kunden zu Unrecht vereinnahmte Beträge zurückzahlen. Mehr Infos gibt es direkt beim vzbv.

Die Begründung der Banken: Auch die Europäische Zentralbank (EZB) erhebt für die Verwahrung von „Kundengeldern“ 0,5 Prozent Zinsen. Allerdings verwahren Banken die Einlagen ihrer Kundschaft nicht nur. Einen großen Teil verwenden sie, um eigene Geschäfte zu finanzieren - insbesondere für Kredite an Unternehmen und Privatpersonen.

Außerdem spricht vieles dafür, dass die Banken mehr Geld aus Verwahrentgelten einnehmen als sie für die Hinterlegung eigener Gelder bei der EZB ausgeben müssen. Denn die EZB gewährt Banken großzügige Freibeträge, so dass nur auf einen Teil der dort geparkten Gelder Strafzinsen anfallen.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwahrentgelte – Klagen eingereicht

Wir bezweifeln, dass dieses Vorgehen der Geldinstitute rechtmäßig ist: Banken verwahren das Geld nicht körperlich. Bis sie es zurückzahlen, können sie die Einlagen ihrer Kundschaft für eigene Geschäfte verwenden.

Ein solches Vertragsverhältnis wird als unregelmäßige Verwahrung bezeichnet, und die Einlagen werden rechtlich wie Darlehen behandelt. Banken verlangen somit als Darlehensnehmer Zinsen von ihren Darlehensgebern. Dass Schuldner von ihren Gläubigern Zinsen verlangen können, ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Mehrere Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben Banken und Sparkassen wegen der Einführung von Verwahrentgelten abgemahnt und teils auch schon Klagen erhoben. Mit höchstrichterlichen Entscheidungen ist allerdings erst in einigen Jahren zu rechnen.

Was betroffene Personen nun tun können:

Muss ich Vereinbarungen zur Einführung von Verwahrentgelten unterschreiben?

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrer Bank. Verhandeln Sie zum Beispiel über die Höhe der eingeräumten Freibeträge oder den Zinssatz.

Kommen Sie auf diesem Weg nicht weiter, müssen Sie sich Folgendes fragen: Sind Sie bereit, die Kündigung Ihrer Konten zu riskieren sowie gegebenenfalls Ihre Bank zu wechseln? Falls nicht, sollten Sie die Ihnen vorgelegten Vereinbarungen unterschreiben.

Was ist von alternativen Anlageangeboten von Banken zu halten?

Vorsicht ist geboten, wenn Ihre Bank Ihnen ein Beratungsgespräch anbietet, um über alternative Anlageformen zu sprechen. Oft sind Empfehlungen und Angebote für Kundinnen und Kunden wenig passend und zudem unrentabel.

Uns wurde beispielsweise berichtet, dass Banken Produkte wie private Rentenversicherungen mit Einmaleinzahlung oder aktiv gemanagten Investmentfonds anbieten. Hier ist der Abschluss vor allem für Banken attraktiv, da sie hohe Provisionen und Ausgabeaufschläge erhalten.

Auch entsprechen angebotene Produkte oft nicht dem individuellen Bedarf, sind zu teuer, zu unflexibel oder mit höheren Risiken verbunden als die bisher sicheren Einlagen.

Lassen Sie nicht unter Druck setzen, und nehmen Sie sich die Zeit, Anlagevorschläge Ihrer Bank zu prüfen.

Schichten Sie Guthaben um

Es gibt nach wie vor Banken und Sparkassen, die keine Verwahrentgelte für Giro- und Tagesgeldkonten berechnen. Betroffene können über die Freibeträge hinausgehende Guthaben daher zu solchen Anbietern übertragen.

Informieren Sie sich über entsprechende Angebote auf einschlägigen Vergleichsportalen. Einen kostenlosen Girokontenvergleich finden Sie bei der Stiftung Warentest

Lesen Sie immer auch das Kleingedruckte, bevor Sie ein neues Konto eröffnen: Teilweise gelten die in Aussicht gestellten Konditionen nur für eine gewisse Zeit. Danach werden wieder Negativzinsen fällig. Und ganz wichtig: Achten Sie auf die Einlagensicherung!

Mittel- und langfristige Geldanlage

Da Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten kaum Zinsen bringen, eignen sie sich nur beschränkt zum Vermögensaufbau. Um langfristige Renditen zu erzielen oder für das Alter vorzusorgen, sollten Sie Ihr Vermögen nicht dauerhaft auf Giro- und Tagesgeldkonten „parken“. 
Für mittel- und langfristige Anlagestrategien gibt es Alternativen wie:

  • Sparbriefe,
  • Sparpläne,
  • Festgelder,
  • für Risikobewusstere auch Aktienfonds – insbesondere sogenannte ETF (Exchange Trade Funds) – und entsprechende Fondsparpläne.

Renten- und Kapitallebensversicherungsprodukte – mit und ohne Riester- oder Rürup-Förderung – halten wir hingegen in der Regel für ungeeignet. Aber das kommt auf den Einzelfall an.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich in Fragen der Geldanlage und Altersvorsorge stets unabhängig beraten zu lassen.

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