Ärger mit der Postbank und kein Ende in Sicht

Filiale der Postbank

Das Wichtigste in Kürze

  • Sehr viele Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich über Probleme mit dem Zugriff auf ihre Konten und der Nichtbearbeitung von Kundenanträgen.
  • Besonders hart betroffen sind die Menschen mit Pfändungsschutzkonten, die nicht auf die pfändungsfreien Gelder zugreifen können.
  • Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sagt Ihnen, was Sie nun tun können.
Stand: 12.09.2023

Kein Zugriff aufs Konto, keine Guthabenauszahlung nach Kontokündigung, fehlende Umstellung auf Pfändungsschutzkonten: Seit Monaten beschweren sich  überdurchschnittlich viele Verbraucherinnen und Verbraucher über die Postbank. Erfahren Sie bei uns, wie Sie dagegen vorgehen können.

Die Deutsche Bank AG übernahm die Postbank schrittweise bis 2015 und betreibt deren Geschäft seit 2018 unter dem Namen „Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG". Seit dem Jahreswechsel 2022 / 2023 gibt es erhebliche Beeinträchtigungen, da die IT-Migration nicht reibungslos verlief.

Viele Kundinnen und Kunden beschweren sich bei den Verbraucherzentralen, dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen (BaFin) über verzögerte und nicht erbrachte Leistungen sowie einen schlechten Kundenservice.

Das können Betroffene tun
 

Sonderfall Pfändungsschutzkonten

Menschen mit Kontopfändungen trifft es besonders hart. Sie kommen nicht an ihr Geld, weil die Postbank ihre Anträge auf Pfändungsschutz nicht bearbeitet. Hier ist meist schnelles Handeln geboten. Betroffene können bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Musterformulierungen bereitgestellt für die Fälle, in denen die Postbank

  • das Girokonto trotz entsprechenden Antrages nicht in ein P-Konto umwandelt,
  • Anträge auf Erhöhung von Freibeträgen des P-Kontos nicht bearbeitet oder
  • bereits aufgehobene Pfändungen unberücksichtigt lässt.

Neben den konkreten Formulierungen der Gerichtsanträge erhalten Sie dort weitere Handlungs- und Bearbeitungshinweise.

Mahnen Sie die Postbank

Aus unserer Sicht macht sich die Deutsche Bank schadensersatzpflichtig, wenn sie die Zugriffsmöglichkeit auf Konten unterbricht und Kundenanträge verzögert oder nicht bearbeitet.

Fordern Sie die Postbank daher schnellstmöglich und nachweisbar schriftlich zur Leistung auf. Viele Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass der Schuldner zunächst in Verzug gesetzt wurde. Dies geschieht meist durch eine Mahnung.

Wollen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin zu Hilfe nehmen, kann Ihr Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten davon abhängen, dass der Verzug eingetreten ist, bevor sie einen Auftrag zum Tätigwerden erteilen. Auch der Anspruch auf Verzugszinsen setzt meist eine vorherige Mahnung voraus.

Schildern sie dafür kurz schriftlich ihre bisherigen vergeblichen Bemühungen und fordern Sie die Postbank konkret zur Leistung auf. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Versenden Sie den Brief per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.

Beschweren Sie sich bei der Schlichtungsstelle

Hat Ihre Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg geführt, können Sie sich bei der zuständigen Schiedsstelle beschweren - dem Ombudsmann der privaten Banken. Das Verfahren ist für sie kostenfrei.

Die Institute sind an die Entscheidungen bis zu einem Wert der Beschwerde von 10.000 Euro gebunden. Fällt das Schlichtungsverfahrens negativ aus, können Sie Ihre Ansprüche zum Beispiel durch eine Klage weiterverfolgen.

Beschweren Sie sich bei der BaFin

Die BaFin kann nicht jede Beschwerde individuell bearbeiten. Sie erhält aber einen Überblick über das tatsächliche Ausmaß der Missstände und kann unter Umständen mit weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen auf das Institut einwirken

BaFin rügt Deutsche Bank AG

Am 04. September 2023 hat sich die BaFin eingeschaltet und die Deutsche Bank AG gerügt. Das Institut wurde aufgefordert, die Probleme schnellstmöglich abzustellen und den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Aufgrund der hohen Anzahl an Beschwerden kann die BaFin keine individuellen Rückmeldungen geben. Sie versichert jedoch allen Betroffenen, die Anliegen umfassend weiterzuverfolgen.

 

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