Heizkostenzuschuss für Pellets, Heizöl, Flüssiggas: Anträge ab 1. April möglich

Für Gas- und Fernwärmekunden gibt es seit dem 1. März 2023 die Energiepreisbremse. Nun entlastet der Staat auch Haushalte, die mit Pellets, Heizöl und Flüssiggas heizen. Spätestens ab 1. April 2023 sollen Berechtigte einen Antrag stellen können.
Das Antragsverfahren soll überwiegend online erfolgen. Die Nordländer Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern planen hierfür ein eigenes Portal. Für Einzelfälle soll es die Möglichkeit geben, den Antrag schriftlich zu stellen.
Voraussetzungen, um den Zuschuss zu erhalten
- Der Preis für die Beschaffung von Pellets, Heizöl und Flüssiggas muss sich im Kalenderjahr 2022 mindestens verdoppelt haben.
- Sie müssen die Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen.
Sind die Preise mehr als doppelt so hoch, übernimmt der Staat 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Kosten. Damit Sie förderberechtigt sind, muss der Förderbetrag 100 Euro überschreiten. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt.
Online-Rechner zur Berechnung Ihrer Förderung
Um Ihre Fördersumme vorab zu ermitteln, wollen die Nordländer einen Online-Rechner zur Verfügung stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website niedersachsen.de. Sobald Sie den Antrag stellen können, finden Sie dort auch weitere Details zum Verfahren.
Hinweis:
Einige Verbraucherinnen und Verbraucher haben uns auf die Website chequemazout.economie.fgov.be hingewiesen. Hierbei handelt es sich um eine belgische Website für das dortige Antragsverfahren.
