Kinokarten, Klamotten, PC-Spiele - nicht immer sind Eltern mit den Einkäufen ihrer Kinder einverstanden. Doch auch Minderjährige können in eingeschränktem Rahmen Verträge abschließen und zustimmen müssen Eltern nicht in jedem Fall.
Das Geschäft mit der Liebe – ob Dating-Websites, Agenturen oder Erotik-Portale: Wer auf der Suche nach Verabredungen oder der ganz großen Liebe ist, hat eine Menge Möglichkeiten diese zu finden. Verträge mit entsprechenden Dienstleistern bereiten aber immer wieder Probleme. Welche das sind und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Verbraucher berichten uns, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung einen Anruf von 1N Telecom zu haben. Der Anbieter habe sie zu einem Vertragsschluss oder Anbieterwechsel überreden wollen. Solche Anrufe sind nicht erlaubt. Deshalb hat die Verbraucherzentrale den Anbieter abgemahnt. 1N bestreitet diese Anrufe. Wir haben Klage erhoben.
Probleme bei der Rücksendung an Nike: Ein Verbraucher sendete Schuhe zurück, die nicht passten. Doch statt der erwarteten Rückerstattung erhielt er eine überraschende Nachricht – laut Nike sei das Retourenpaket leer gewesen. Was bedeutet das für den Kunden? Lesen Sie hier alles Wichtige.
Der Rundfunkbeitrag ist Pflicht für jeden Haushalt ab dem Monat des Einzugs. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 18,36 Euro monatlich. Wann genau dieser fällig ist und wie Sie zahlen können, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
Nur wer gut informiert ist, schließt einen passenden Telefon- und Internet-Vertrag ab. Unterstützung bieten Produktinformationsblatt und Vertragszusammenfassung. Beide Dokumente müssen die Informationen enthalten, die Sie für einen Tarifvergleich vor Vertragsschluss benötigen.
Das mögliche Verbot von Öl- und Gasheizungen wurde viel diskutiert. Inzwischen hat die Bundesregierung die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Ziel ist es, fossile Energieträger beim Heizen zu ersetzen.
Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.