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Radiobeitrag Verbrauchertipp Onlinedating

Das Geschäft mit der Liebe – ob Dating-Websites, Agenturen oder Erotik-Portale: Wer auf der Suche nach Verabredungen oder der ganz großen Liebe ist, hat eine Menge Möglichkeiten diese zu finden. Verträge mit entsprechenden Dienstleistern bereiten aber immer wieder Probleme. Welche das sind und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie in unserem Beitrag.
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Verbraucherzentrale verklagt 1N Telecom GmbH wegen unerlaubter Werbung

Verbraucher berichten uns, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung einen Anruf von 1N Telecom zu haben. Der Anbieter habe sie zu einem Vertragsschluss oder Anbieterwechsel überreden wollen. Solche Anrufe sind nicht erlaubt. Deshalb hat die Verbraucherzentrale den Anbieter abgemahnt. 1N bestreitet diese Anrufe. Wir haben Klage erhoben.
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Zeitschriftenabos – immer wieder gibt es Ärger!

Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.