Ergebnisse

Artikel

1N schreibt Minderjährige wegen Anbieterwechsel an

Eine Minderjährige erhält Post von 1N Telecom. Angeblich hat sie einen Anbieterwechsel beauftragt und soll nun zahlen. Wie auch bei Erwachsenen gilt: Kein Vertrag heißt: nicht zahlen! Mit unserem kostenfreien Musterschreiben können Sie der Forderung widersprechen.
Artikel

Verbraucherzentrale verklagt 1N Telecom GmbH wegen unerlaubter Werbung

Verbraucher berichten uns, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung einen Anruf von 1N Telecom zu haben. Der Anbieter habe sie zu einem Vertragsschluss oder Anbieterwechsel überreden wollen. Solche Anrufe sind nicht erlaubt. Deshalb hat die Verbraucherzentrale den Anbieter abgemahnt. 1N bestreitet diese Anrufe. Wir haben Klage erhoben.