Im Nahen Osten wütet aktuell ein Krieg. Was ist, wenn Sie schon vor Kriegsausbruch eine Pauschalreise in die Region gebucht haben und diese Reise nun stornieren wollen? Beim Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände haben Sie das Recht, vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, ohne Stornokosten an den Veranstalter zahlen zu müssen.