Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2024 die Bedingungen für die Zinsberechnung unwirksamer Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen geklärt hat, haben nicht alle Geldinstitute ihren Kundinnen und Kunden bis heute Nachzahlungen angeboten. Für einige Sparerinnen und Sparer droht Verjährung. Das können Sie tun.