Sie gehen online shoppen und prüfen zu Hause, ob das Produkt Ihren Ansprüchen genügt. Ist das nicht der Fall, schicken Sie die Ware zurück. Wenig später fordert der Händler Geld von Ihnen – eine sogenannte Wertersatzzahlung. Darf er das?
Die Schuhe gefallen nicht, die Hose ist zu klein, die Tasche schon wieder out. Kein Problem - das kann ich doch umtauschen. Ein weitverbreiteter Irrglaube. Was möglich ist und wo die rechtlichen Ansprüche enden - kurz erklärt.
Vier der mehr als 500 Fitnessstudios der clever fit Kette haben Insolvenz angemeldet. Betroffen sind Studios in Braunschweig, Helmstedt, Lehrte und Wolfsburg. Das müssen Sie jetzt wissen:
Verbraucher berichten uns, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung einen Anruf von 1N Telecom zu haben. Der Anbieter habe sie zu einem Vertragsschluss oder Anbieterwechsel überreden wollen. Solche Anrufe sind nicht erlaubt. Deshalb hat die Verbraucherzentrale den Anbieter abgemahnt. 1N bestreitet diese Anrufe. Wir haben Klage erhoben.
Der Handwerker ist fertig und auf den ersten Blick sehen die Arbeiten tadellos aus. Prüfen Sie dennoch, ob er die Leistung ordnungsgemäß ausgeführt hat. Finden Sie Mängel, ist das Unternehmen verpflichtet, nachzubessern.
Probleme bei der Rücksendung an Nike: Ein Verbraucher sendete Schuhe zurück, die nicht passten. Doch statt der erwarteten Rückerstattung erhielt er eine überraschende Nachricht – laut Nike sei das Retourenpaket leer gewesen. Was bedeutet das für den Kunden? Lesen Sie hier alles Wichtige.