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BGH hat entschieden: Negativzinsen sind unzulässig

Während der Niedrigzinsphase hatten viele Banken und Sparkassen Verwahrentgelte berechnet. Besitzer von Giro- und Tagesgeldkonto sollten plötzlich Zinsen auf das eigene Guthaben zahlen. Teils galt das sogar für Sparkonten. Dagegen haben mehrere Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt und nun zum großen Teil vom Bundesgerichtshof recht bekommen.