Die Verbraucherzentrale hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg erzielt: Die Deutsche Post darf ihr Produkt „Einschreiben“ nicht länger mit dem Versprechen „Sicherer Versand für Ihre wichtigen Briefe“ in Verbindung mit „Geld oder Sachwerte verschicken“ bewerben, ohne klar auf die Haftungsgrenze hinzuweisen.