06.02.2026

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Werbegeschenk entpuppt sich als ungewolltes Abo

Freenet DLS GmbH berechnet rund 550 Euro

Einem Werbeanruf folgt meist nichts Gutes, wie viele Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigen: In einem aktuellen Fall schob die freenet DLS GmbH einer Verbraucherin nach einem Werbeanruf zwei Abos unter, für die sie rund 550 Euro zahlen musste. 

In einem Werbeanruf bot die freenet DLS GmbH einer Verbraucherin aus Niedersachsen einen kostenlosen Probemonat waipu tv an. Dafür sollte sie eine SMS mit einem Registrierungslink bekommen. Wenn sie das Produkt testen möchte, sollte sie den Dienst über einen Link aktivieren. Nach dem Probemonat könne sie entscheiden, ob sie den Dienst weiterhin für 9,99 Euro pro Monat nutzen will. Die Verbraucherin akzeptierte die Zusendung der Werbe-SMS, nahm jedoch keine Aktivierung des Dienstes vor. Dennoch wurden für waipu tv und einen im Werbetelefonat nicht erwähnten Cloud-Service über Jahre Zusatzentgelte abgebucht. Dies bemerkte sie erst, als sie den Mobilfunkvertrag mit der freenet DLS GmbH kündigte. Sie widersprach den Abbuchungen für die Zusatzdienste und bekam lediglich 2,99 Euro zurück. Erst mit Unterstützung der Verbraucherzentrale erstattete der Anbieter die fälschlich abgebuchten Beträge von 545 Euro.

Verbreitete Masche: Ungewollte Abos nach Werbeanruf

„Dieses Vorgehen entspricht leider einem bekannten Muster“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Nach einem Werbeanruf zu einem kostenlosen Testmonat willigen Betroffene ein, unverbindlich weitere Informationen zu erhalten. Sie gehen davon aus, dass noch kein bindender Vertrag abgeschlossen ist und das Abonnement erst nach Freischaltung durch sie läuft. Später merken sie, dass ihnen bereits Kosten berechnet werden.“ Die Rechtslage ist in solchen Fällen eindeutig: Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ein bindendes Angebot explizit annehmen. Rechnen sie nach einem Telefonat damit, dass sie den Dienst erst durch weitere Schritte – etwa über einen Link per SMS und eine anschließende Registrierung – aktivieren müssen, liegt noch kein Vertragsabschluss vor.

Tipps der Verbraucherzentrale 

Hinter angeblichen Sparangeboten oder Zusatzleistungen verbergen sich häufig Folgekosten oder ungewollte Produkte. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nach Werbeanrufen ihr Kundenkonto im Blick behalten und Rechnungen oder Abbuchungen kontrollieren. Werden Auftragsbestätigungen oder Kosten für ungewollt aktivierte Zusatzdienste entdeckt, kann umgehend widersprochen und hilfsweise widerrufen werden. Der Anbieter hat zudem den Vertragsschluss und die Belehrung über das Widerrufsrecht nachzuweisen. „Anrufen dürfen Unternehmen zu Werbezwecken nur mit vorheriger Einwilligung der Kundinnen und Kunden. Werbeanrufen können sie daher jederzeit widersprechen“, erklärt die Expertin. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt online einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, um der schriftlichen Nutzung ihrer Daten für Direktmarketing zu widersprechen.

Weitere Informationen auf 
verbraucherzentrale-niedersachsen.de/musterbrief-handyabos 

 

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