14.08.2025

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Was der kommunale Wärmeplan für Haushalte bedeutet

Verbraucherzentrale berät zu Fernwärme-Fragen

Hannover hat als erste Stadt in Niedersachsen einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt. Die Fernwärmeversorgung soll massiv ausgebaut werden. Doch verbraucherfreundlich ist der Fernwärmemarkt bisher nicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert mangelnde Transparenz bei der Preisgestaltung und warnt vor überzogenen Kosten. Die Energierechtsberatung hilft bei Fragen und Unsicherheiten. 

„Hannover ist eine der ersten Städte mit einem kommunalen Wärmeplan – das ist zwar grundsätzlich gut, denn es gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern Klarheit und Planungssicherheit“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der angestrebte Ausbau der Fernwärme berge jedoch auch Herausforderungen: „Bisher ist der Fernwärmemarkt wenig verbraucherfreundlich. Die Preisgestaltung ist intransparent und Kundinnen und Kunden können den Anbieter nicht frei wählen. Somit sind sie auch überhöhten Preisen ungeschützt ausgesetzt.“ Das müsse sich dringend ändern: „Eine Preisobergrenze muss sicherstellen, dass die Kosten für Fernwärme nicht höher sind als etwa für den Betrieb einer Wärmepumpe.“

65-Prozent-Regel für neue Heizungen

Mit dem Inkrafttreten des kommunalen Wärmeplans zum 1. Juli 2025 greift die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierte 65-Prozent-Regel, nach der neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, auch für Bestandsbauten. „Wer beim Heizen bisher auf Öl oder Gas setzt, wird demnach mittelfristig umdenken müssen“, erklärt Energierechtsexperte Zietlow-Zahl. „Zwar muss niemand seine Öl- oder Gasheizung stilllegen. Selbst eine defekte Heizung kann noch repariert werden. Aber eine neue Heizung muss ab sofort die GEG-Vorgaben erfüllen.“ 

Kostenlose Energierechtsberatung

Damit sei es nur eine Frage der Zeit, dass immer mehr Haushalte den Umstieg auf Fernwärme angehen, meint Zietlow-Zahl. „Viele fragen sich jetzt: Wird auch mein Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen und wenn ja, wann? Was ändert sich für mich, und welche Kosten kommen auf mich zu? Wer unsicher ist, kann sich bei uns kostenlos Rat holen.“ 

Die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet kompetente Hilfe bei rechtlichen Fragen rund um Fernwärmeverträge. Dies umfasst insbesondere die Beratung zu Vertragsprüfungen, die Preisregelungen und Abrechnungen der Fernwärmeversorger. Termine sind unter verbraucherzentrale-niedersachsen.de/terminbuchung oder telefonisch unter 0511 91196-0 buchbar. 

Online-Vortrag mit Experten

Unter dem Titel „Fernwärme – die klimaschonende Alternative?“ erklären die Energierechtsexperten René Zietlow-Zahl und Bernd Rosenthal in einem kostenlosen Online-Vortrag die Vor- und Nachteile der Fernwärme. Die Veranstaltung findet am 1. September 2025 von 17:30 Uhr bis 18:40 Uhr statt. Weitere Informationen und Anmeldungen unter: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/onlinevortrag-fernwaerme


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.