19.01.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Vorsicht Fake: Erkaufte Online-Bewertungen

Mögliche Konsequenzen für Nutzer und Verfasser
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält Hinweise zu erkauften Bewertungen auf Online-Portalen
  • Verkäufer bieten Geschenkgutscheine für Fünf-Sterne-Bewertungen an
  • Täuschung nicht nur ärgerlich – Manipulation kann Folgen für Verfasserinnen und Verfasser haben

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren sich beim Online-Kauf an Produktbewertungen. Dass sie mitunter gefälscht sind, ist inzwischen allgemein bekannt. Irritierend ist jedoch, wie dreist manche Anbieter darum werben: Kundinnen und Kunden werden nach dem Kauf gezielt aufgefordert, eine Fünf-Sterne-Bewertung zu hinterlassen. Als „Dankeschön“ erhalten sie Gratisprodukte oder Geschenkgutscheine. Die Verbraucherzentrale Niedersachen erklärt, welche Konsequenzen ein solcher Deal haben kann. Zugleich fordert sie Betreiber von Online-Portalen und -Marktplätzen auf, entschiedener gegen Fake-Bewertungen vorzugehen. 

Wer online ein Produkt sucht, orientiert sich meist an Bewertungen und Rezensionen. „Nicht selten sind sie kaufentscheidend und geben den Ausschlag für oder gegen ein bestimmtes Produkt“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Das macht Sterne und gute Erfahrungsberichte für Anbieter so wertvoll, dass hier leider auch getrickst und betrogen wird.“ Kundinnen und Kunden berichten, sie wurden vom Verkäufer gezielt aufgefordert, eine Fünf-Sterne-Bewertung abzugeben. Als Gegenleistung erhalten sie einen Geschenkgutschein oder ein Gratisprodukt. Perfide: Voraussetzung ist, den Deal nicht zu erwähnen. Ein solches Angebot mag verlockend klingen, mögliche Konsequenzen sollten aber nicht unterschätzt werden. 

Fake-Bewertungen und ihre Folgen

„Zunächst einmal ist eine solche Täuschung natürlich nicht fair und schadet letztlich allen Nutzerinnen und Nutzern, da wir auf ehrliche Bewertungen angewiesen sind“, erklärt Bartsch. Doch auch, wenn Verfasserinnen und Verfassern keine strafrechtliche Verfolgung droht, können sie empfindliche Konsequenzen zu spüren bekommen. Denn Manipulationen verstoßen in der Regel gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Portale. Dazu gehört es auch, Vergütungen für das Posten von Inhalten anzubieten oder zu akzeptieren, ohne es transparent zu machen. „Wer dagegen verstößt, riskiert die Sperrung des Nutzerkontos“, so Bartsch. 

Rigoroses Durchgreifen der Shop-Betreiber gefordert

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind hier jedoch vor allem die Shop-Betreiber in der Pflicht. „Leider entsteht teils der Eindruck, dass Verstöße der Anbieter nicht konsequent geahndet werden. Um das Problem einzudämmen, müssen Portal- und Marktplatz-Betreiber entsprechenden Hinweisen nachgehen und Anbieter rigoros sperren, die sich ihre Bewertungen erkaufen“, fordert Bartsch.

 

Logo des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.