05.11.2025

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Vogelgrippe: Lohnen sich noch Eier aus Freiland- und Bio-Haltung?

Verbraucherzentrale informiert über Stallpflicht

Die Vogelgrippe spitzt sich weiter zu: Für immer mehr niedersächsische Landkreise wird eine Stallpflicht bei einer Bestandsgröße ab 50 Tieren angeordnet und Legehennen aus Freiland- und Bio-Haltung müssen in geschlossenen Ställen untergebracht werden. Da die Eierkennzeichnung nicht angepasst wird, stellt sich dann die Frage, ob sich die teureren Eier aus Freiland- und Bio-Haltung noch lohnen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, welche Eier wie viel Tierwohl auch unter Einschränkungen noch garantieren können. 

Gilt eine behördlich angeordnete Stallpflicht, dürfen die Eier betroffener Hennen weiter als Freiland- oder Bio-Eier verkauft werden. Damit sollen die Betriebe finanziell entlastet und wirtschaftliche Verluste vermieden werden. Die frühere Regel, dass diese Kennzeichnung nur für höchstens 16 Wochen erlaubt ist, wurde aufgehoben. Halterinnen und Halter, die ihre Hühner freiwillig im Stall lassen, dürfen ihre Eier dagegen nicht als Freilandeier anbieten. Ob sich angesichts dieser Sonderregelung noch der Kauf von Freiland- und Bio-Eiern lohnt, weiß Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Wem Tierwohl wichtig ist, sollte trotz Stallpflicht weiterhin Freiland- und Bio-Eier kaufen. Vor allem bei Bio-Betrieben werden auch in der aktuellen Situation noch Haltungsbedingungen gewährleistet, die dem Wohl der Tiere so gut wie möglich entsprechen.“ 

Haltungsformen im Vergleich

Geflügel aus Bio-Haltung erhält ökologisches Futter, lebt in einer deutlich kleineren Herde und der Stall muss Tageslicht empfangen. Im Stall haben zudem Hennen aus Bio-Haltung im Vergleich zu Hennen aus Freiland- und Bodenhaltung mehr Platz: Auf einen Quadratmeter kommen statt neun nur sechs Tiere. Bei einer Variante der Bodenhaltung – der Voliere, in der die Hühner auf mehreren Etagen leben – dürfen auf einen Quadratmeter sogar 18 Tiere gehalten werden. 

Trotz Stallpflicht: Eier aus Freilandhaltung weiter empfehlenswert

„Zwar entsprechen die Bedingungen der Freilandhaltung im Stall denen der Bodenhaltung“, merkt Rubach an. „Doch bei einer angeordneten Stallpflicht müssen Freilandtiere ständig Zugang zum Beispiel zu Raufutter haben, das unter anderem als Beschäftigungsmaterial dient“. Außerdem ist zu bedenken: „Wer Betriebe und Landwirte aus der Region unterstützen will, die unter normalen Umständen bessere Tierwohlbedingungen bieten, sollte trotz Stallpflicht Freilandeier kaufen.“ Zudem sei bisher nicht überall in Niedersachsen eine Aufstallung angeordnet worden, sodass sich durchaus Eier im Handel befinden, die tatsächlich von Hühnern mit Freilandauslauf stammen.

Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen und Regeln in Vogelgrippe-Gebieten auf: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vogelgrippe


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