Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Vier Jahre für einen Widerruf: Verbraucherin erhält 900 Euro Rückzahlung
Vier Jahre musste eine Verbraucherin aus Niedersachsen um ihr Recht kämpfen: Obwohl sie ihren Mobilfunkvertrag fristgerecht widerrufen hatte, stellte der Anbieter klarmobil ihr weiterhin monatlich Rechnungen. Erst durch die Unterstützung der Verbraucherzentrale bekam sie ihr Geld zurück – rund 900 Euro.
Am 1. Juni 2021 hatte die Verbraucherin online über den Händler Motion TM Vertriebs GmbH einen Mobilfunkvertrag der Marke klarmobil mit der mobilcom-debitel Logistik GmbH abgeschlossen. Bereits am 10. Juni widerrief sie den Vertrag schriftlich gegenüber dem Anbieter mobilcom-debitel (heute freenet DLS GmbH und Tochterunternehmen klarmobil GmbH), wie in der Widerrufsbelehrung vorgesehen.
Fristgerechter Widerruf, trotzdem Rechnungen
„Eigentlich ein klarer Fall“, erklärt Rechtsexpertin Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Der Widerruf wurde fristgerecht erklärt, die Verbraucherin hat alles richtig gemacht.“ Trotzdem akzeptierte mobilcom-debitel, später klarmobil GmbH, den Widerruf nicht. Der Anbieter verwies auf den Online-Händler als Adressat. Die Verbraucherin erhielt weiterhin monatlich Rechnungen – und zahlte sie aus Angst vor Konsequenzen, obwohl sie den Vertrag nie nutzte.
Einsatz der Verbraucherzentrale bringt Wende
Erst eine Beratung bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen führte zur Lösung: Sie nahm Kontakt zu klarmobil und zum Händler auf und konnte schließlich erreichen, dass der Widerruf nach vier Jahren nachträglich anerkannt wurde. Die Kundin erhielt Zahlungen von rund 900 Euro zurück. „Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben und nicht nachzugeben, wenn Unternehmen Verbraucherrechte ignorieren“, betont von Bibra.
Widerruf: einfach und wirksam
Ein Widerruf ist grundsätzlich unkompliziert. Ein formloses Schreiben per Post oder Mail reicht. Empfänger ist der Vertragspartner, der auch in der Widerrufsbelehrung zu benennen ist. Wichtig ist, die Widerrufsfrist einzuhalten. Am besten ist eine schriftliche Erklärung per Post oder E-Mail mit Empfangsbestätigung – dann können Betroffene den fristgerechten Widerruf im Streitfall belegen. Wer Probleme mit der Durchsetzung hat, kann sich für eine kostenlose Beratung an die Verbraucherzentrale wenden.
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