Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab
Kundinnen und Kunden, die ihren Laufzeitvertrag auf telekom.de kündigen möchten, brauchen starke Nerven: Laut Infobox auf der Website riskieren sie damit den Verlust der eigenen Mobilfunknummer und teure Gebühren im Ausland. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist die Gestaltung des Kündigungsformulars manipulativ und verstößt gegen den Digital Services Act. Sie hat die Telekom Deutschland GmbH daher abgemahnt. Das Unternehmen wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
„Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?“ heißt es in einem magentafarbenen Kasten auf telekom.de, wenn Kundinnen und Kunden anklicken, ihren Laufzeitvertrag kündigen zu wollen. Darunter werden die möglichen Risiken benannt – vom Verlust der eigenen Mobilfunknummer über möglicherweise teure Gebühren im Ausland bis zu schlechtem Empfang und Verbindungsabbrüchen. „Unserer Ansicht nach ist die Darstellung manipulativ. Kundinnen und Kunden sollen beeinflusst und von ihrem Kündigungsvorhaben abgehalten werden“, kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Damit verstoße die Telekom GmbH gegen die Vorgaben des Digital Services Act. „Im Online-Handel dürfen Dark Patterns dieser Art nicht eingesetzt werden – also Praktiken und Designs, mit denen Nutzerinnen und Nutzer getäuscht, manipuliert oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden“, erklärt von Bibra. Doch genau das passiere auf der Webseite der Telekom durch die Frage sowie die Aufzählung möglicher Folgen einer Kündigung.
Aufgezeigte „Risiken“ aus der Luft gegriffen
Hinzu kommt, dass die vermeintlichen Risiken Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte täuschen: Schon der Hinweis „Ihre Mobilfunknummer könnte verloren gehen: Wollen Sie Ihre vertraute Nummer wirklich aufgeben?“, erwecke einen völlig falschen Eindruck. „Laut Telekommunikationsgesetz müssen Anbieter sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden – sofern sie dies wünschen – ihre Rufnummer trotz Kündigung behalten können“, so die Rechtsexpertin. Auch der Hinweis auf mögliche teure Gebühren im europäischen Ausland führe in die Irre: Die Roaming-Verordnung gilt unabhängig vom gewählten Tarif und Anbieter und untersagt, bei EU-Roaming zusätzliche Entgelte im europäischen Ausland zu verlangen.
Sollte sich die Telekom Deutschland GmbH weigern, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und auf manipulative Darstellungen dieser Art zukünftig zu verzichten, wird die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte einleiten.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.