28.07.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Stromio-Kunden sollten sich wehren

Schadenersatzansprüche jetzt anmelden
  • Der Energieversorger Stromio hat im vergangenen Dezember trotz bestehender Verträge die Belieferung seiner Kunden eingestellt.
  • Die Verbraucherzentralen halten dies für rechtswidrig. Die Verbraucherzentrale Hessen hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Jetzt ist das Klageregister eröffnet.
  • Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, sich zu wehren und über die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage Schadenersatz zu fordern.

Trotz zum Teil noch bestehender langfristiger Verträge hat die Stromio GmbH die Belieferung ihrer Kundinnen und Kunden Ende 2021 eingestellt. Dieses Verhalten ist aus Sicht der Verbraucherzentralen rechtswidrig. Mit einer Musterfeststellungsklage will die Verbraucherzentrale Hessen gerichtlich bestätigen lassen, dass das Unternehmen entstandene Schäden ersetzen muss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ruft Betroffene auf, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Dadurch können sie finanzielle Schäden durch die teurere Ersatzversorgung beim Grundversorger geltend machen.

„Jetzt ist es wichtig, dass möglichst viele Betroffene ihre Ansprüche anmelden“, so Tiana Schönbohm, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Betroffene können sich über ein Formular ins Klageregister eintragen.

Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat, damit die ehemalige Kundschaft Schadenersatz erhalten kann. Durch die unerwartet schlagartige Einstellung der Belieferung mussten viele Haushalte plötzlich viel teureren Strom beziehen. Je nach Laufzeit sind erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag entstanden.

„Wer im Vorfeld eine Zahlung zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit von Stromio akzeptiert hat, kann sich der Musterfeststellungsklage nicht mehr anschließen“, so Schönbohm. Solche Vereinbarungen stellen regelmäßig einen Kompromiss zur Streitbeilegung dar. Daher liegen sie meist unterhalb des tatsächlich entstandenen Schadens. Aus diesem Grund rät die Verbraucherzentrale Betroffenen, die ungefähre Schadenshöhe über einen Online-Rechner der Verbraucherzentralen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können sie dann entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder sich der Klage anschließen.

Informationen zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-hessen.de/aktuelle-meldungen/energie/klage-gegen-stromio-das-brauchen-sie-fuer-ihre-schadensersatzansprueche-70098

Bei Fragen zum Energierecht hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort und telefonisch: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

 

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