14.04.2026

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Sammelklage gegen Avacon Natur

Auch in Niedersachsen: Erhöhte Fernwärmepreise, unklare Preisgestaltung

In den vergangenen Jahren hat die Avacon Natur GmbH ihre Preise für Fernwärme deutlich erhöht. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Formeln, mit denen der Anbieter solche Preise berechnet hat, nicht gesetzeskonform, weswegen er mit einer Sammelklage dagegen vorgeht. Betroffene können sich kostenlos ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Ist die Klage erfolgreich, können sie mehrere hundert oder sogar mehr als 1.000 Euro zurückerhalten.

In Niedersachsen sind Avacon-Kundinnen und -Kunden aus Hannover und Lüneburg betroffen, die ihren Vertrag bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben. Danach erhobene Preiserhöhungen sind aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht zulässig. Wurde der Vertrag ab dem 1. Januar 2021 geschlossen, gilt der jeweilige Vertragsbeginn als Stichtag. Der an dem Tag vereinbarte Preis ist maßgeblich. Später vorgenommene Preissteigerungen seien ebenfalls unwirksam. Teilt das Gericht diese Auffassung, haben Betroffene die Chance auf erhebliche Rückerstattungen. „Viele Fernwärmekundinnen und -kunden stehen vor dem Problem, dass Preiserhöhungen kaum nachvollziehbar sind“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Anders als im Strom- oder Gasmarkt fehlt in den Versorgungsgebieten echter Wettbewerb, und die Preisgestaltung  ist schwer überprüfbar.“

Was bedeutet das für Betroffene?
Um von der Sammelklage zu profitieren, müssen sich Betroffene ins Klageregister eintragen. Das ist einfach und kostenlos. „Wir raten Fernwärmekundinnen und -kunden von Avacon, die eine Preiserhöhung erhalten haben, sich mit der Klage auseinanderzusetzen“, so Zietlow-Zahl. „Eine Anmeldung im Verbandsklageregister ist im Erfolgsfall bares Geld wert.“ 

Alle Informationen zur Sammelklage sowie ein Klage-Check zur Überprüfung, ob eine Teilnahme möglich ist, sind unter sammelklagen.de/verfahren/avacon zu finden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.