Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Reiserücktrittsversicherung: Prüfen, ob Schutz sinnvoll ist
- Versicherung nur bei teuren Reisen oder hohem Ausfallrisiko empfehlenswert
- Wichtig: Nur unvorhersehbare Ereignisse sind abgedeckt
- Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Versicherung gegebenenfalls getrennt von der Reise abzuschließen – Tipps, was bei der Auswahl zu beachten ist
Die Sommerferien stehen vor der Tür und die Vorfreude auf die geplante Urlaubsreise steigt. Doch was passiert, wenn die Reise aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht angetreten werden kann? In solchen Fällen kann eine Reiserücktrittsversicherung vor hohen Stornokosten schützen. Sie lässt sich bis zu 30 Tage vor Abreise problemlos abschließen. Da die Versicherung jedoch nicht günstig ist und die Bedingungen oft eng gefasst sind, ist sie nur in bestimmten Situationen empfehlenswert. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, wann sich der Schutz lohnt, was er leistet – und worauf bei der Auswahl zu achten ist.
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Urlauber ihre Reise aus wichtigen, unerwarteten Gründen nicht antreten können. „Da es im Leistungsfall aber immer wieder zu Problemen kommt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher genau prüfen, ob die Versicherung für sie tatsächlich notwendig ist“, erklärt Philipp Rehberg, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sinnvoll kann der Schutz vor allem bei teuren Reisen sowie für ältere Menschen oder Familien mit kleinen Kindern sein – also dann, wenn ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht. Wichtig sei jedoch, dass der Leistungsfall unvorhersehbar sein muss: „Wer bereits krank ist oder eine Operation geplant hat, kann nicht auf die Versicherung bauen – sie greift dann nicht“, so Rehberg.
Bedingungen und Fristen beachten
Eine Reiserücktrittsversicherung ist meist problemlos noch bis zu 30 Tagen vor Abreise erhältlich. Wer kurzfristig eine Reise bucht, muss sich – sofern gewünscht – schnellstmöglich um den Schutz bemühen. „Für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis raten wir dazu, die Versicherung immer getrennt von der Reise zu buchen und mehrere Angebote zu vergleichen“, sagt Rehberg. Empfehlenswert ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung, der auch eine Reiseabbruchversicherung enthält. Sie springt ein, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die nächsten Angehörigen in den Versicherungsschutz einbezogen sind.
Ebenfalls wichtig: Der Anbieter sollte am Schlichtungsverfahren des Versicherungs-ombudsmanns teilnehmen. „Zahlt die Versicherung nicht, können sich Betroffene kostenlos an den Ombudsmann wenden. Bei einem Streitwert bis 10.000 Euro ist seine Entscheidung für die Versicherung bindend“, erklärt Rehberg.
Weitere Tipps, worauf beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu achten und was im Schadensfall zu tun ist, sind auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.