Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Pfusch am Bau? Ärger mit Handwerkern vermeiden
Jahresanfang und winterliches Wetter – eine gute Gelegenheit, um Renovierungsprojekte anzugehen, die schon lange auf der To-do-Liste stehen. Zwar gibt es für fast jede Tätigkeit ein passendes YouTube-Tutorial, doch in manchen Bereichen ist ein Experte unabdingbar. Wer dann auf die Suche geht, merkt schnell: Handwerker sind stark nachgefragt. Im schlimmsten Fall wird jemand beauftragt, dessen Arbeit nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt oder der den Hammer nur zu horrenden Preisen schwingt. Da ist Ärger vorprogrammiert. Wie sich der vermeiden lässt, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ein neuer Anstrich, neue Fliesen im Bad oder eine Trockenbauwand: Wird hier nicht sauber gearbeitet, ist der Ärger groß. Gleiches gilt, wenn die Rechnung höher ausfällt als vereinbart. Um dem entgegenzuwirken, gibt es ein paar Dinge zu beachten: „Es ist ratsam, vor Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Vertrag zu schließen“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Denn nur so lässt sich später klar nachweisen, was genau vereinbart wurde – welche Leistungen geschuldet sind, welche Qualität erwartet wird und welcher Preis gilt.“ Vor der Auftragsvergabe empfiehlt es sich außerdem, zwei bis drei Angebote oder Kostenvoranschläge einzuholen und sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen, inklusive aller Vor-, Nach- und Nebenarbeiten. Gut zu wissen: Vertraglich vereinbarte Fixpreise sind verbindlich. Aber auch von Kostenvoranschlägen, die dem Vertrag zugrunde gelegt wurden, können Handwerksbetriebe nicht beliebig abweichen. „Wird es am Ende mehr als 15 bis 20 Prozent teurer als angegeben, muss das Unternehmen vorher ausdrücklich darauf hinweisen. Verbraucherinnen und Verbraucher können den Vertrag dann kündigen und müssen nur für vereinbarte und bereits erbrachte Teilleistungen zahlen“, so Hagge.
Ist die Abrechnung nachvollziehbar?
Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch auf eine verständliche, detaillierte Rechnung mit Einzelposten. „Wichtig ist der Abgleich mit dem Angebot – inklusive bereits geleisteter Abschlagszahlungen“, erklärt der Experte. Bei Unklarheiten sollte direkt nachgefragt und der Gesprächsinhalt kurz schriftlich festgehalten werden. Weist die Rechnung Fehler auf, empfiehlt Hagge, dies schriftlich zu beanstanden, eine Frist von 14 Tagen zu setzen und eine korrigierte Rechnung zu verlangen. Ebenso sei zu beachten, dass dieselben Leistungen nicht doppelt abgerechnet werden dürfen. „Unseriöse Betriebe versuchen dies, indem sie etwa mehrere Pauschalen für dieselben Arbeiten angeben und die Unterschiede auf Nachfrage nicht überzeugend darlegen können“, beschreibt Hagge.
Was tun bei Mängeln?
„Wer Mängel entdeckt, sollte schnell und schriftlich reagieren und dem Handwerksbetrieb eine klare Frist zur Nachbesserung setzen“, empfiehlt Hagge. Als Frist gelten zwei Wochen in der Regel als angemessen. Wichtig ist außerdem eine gute Dokumentation, etwa mit Fotos. Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, muss der Werklohn grundsätzlich erst dann bezahlt werden, wenn die Arbeiten mangelfrei hergestellt wurden.
Auch bei Handwerkerleistungen gilt das Gewährleistungsrecht: Die Frist beträgt in der Regel zwei Jahre, bei Arbeiten an Bauwerken sogar fünf Jahre. Treten innerhalb dieser Zeit Probleme auf, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Mängel reklamieren und deren Beseitigung verlangen.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.