14.03.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

nowenergy bietet Preissenkung bei Strom und Gas

Verbraucherzentrale empfiehlt, Angebot nicht anzunehmen
  • Kundinnen und Kunden der nowenergy GmbH erhalten Angebot über reduzierten Arbeitspreis für Strom und Gas bis zum Ende der Vertragslaufzeit
  • Voraussetzung sei, das beigefügte Formular zu unterschreiben
  • Da die Konditionen unklar sind, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen davon ab, das Angebot anzunehmen

Die nowenergy GmbH irritiert Kundinnen und Kunden mit einem ungewöhnlichen Angebot: Die Arbeitspreise für Strom und Gas sollen sich reduzieren, für den neuen Tarif wird eine Preisgarantie gewährt. Beides gelte bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen handelt es sich dabei nicht um eine Preisänderungsmitteilung – bei der ein Sonderkündigungsrecht bestünde – sondern um ein Angebot für einen neuen Vertrag. Da die Konditionen unklar sind und die neuen Preise noch immer deutlich über den aktuellen Marktpreisen liegen, rät sie davon ab, es anzunehmen. 

„Wir haben erfreuliche Nachrichten für Sie – Senkung Ihrer Energiekosten“, heißt es in den Anschreiben der nowenergy GmbH. Kundinnen und Kunden erhalten darin das Angebot, reduzierte Arbeitspreise für Gas und Strom zu vereinbaren. Für Gas sollen die Kosten in einem der Verbraucherzentrale Niedersachsen vorliegenden Fall von 42,26 auf 22 Cent je Kilowattstunde (kWh), für Strom von 61,29 auf 57,29 Cent je kWh sinken. Für die Umstellung müsse nur das beiliegende Formular unterschrieben und möglichst umgehend zurückgeschickt werden – der günstigere Tarif werde dann direkt starten und bis zum Ende der Laufzeit gelten. 

„Betroffene sind unsicher und fragen sich, was sie von dem Schreiben halten sollen“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Viele würden das Angebot gerne annehmen, um die sehr hohen Kosten wenigstens etwas zu reduzieren. Die Beurteilung sei jedoch nicht einfach. „Wäre es tatsächlich eine einseitige Preissenkung des Versorgers, hätten Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Wir sehen darin jedoch eher das Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen“, erklärt Zietlow-Zahl. Es müsse daher geprüft werden, wie lange der bestehende Vertrag noch läuft. Möglich sei nämlich, dass die vorgeschlagene Preisgarantie nicht die gesamte Laufzeit umfasst. „Insgesamt sind die Schreiben unübersichtlich, die Formulierungen unserer Ansicht nach ungenau. Da die Kosten zudem immer noch sehr hoch sind, raten wir von einer Unterschrift ab“, so Zietlow-Zahl.

Neuverträge zu deutlich günstigeren Tarifen – Anbieterwechsel prüfen

Denn eine ungewollte Verlängerung der Laufzeit wäre zu den angebotenen Tarifen ärgerlich. „Neuverträge sind zurzeit für einen Arbeitspreis von etwa sieben Cent je kWh Gas und 26 Cent je kWh Strom zu bekommen. Auch die Grundversorgung ist meist günstiger als die Preise, die nowenergy Kundinnen und Kunden jetzt anbietet“, kritisiert der Energierechtsexperte. Er empfiehlt daher, die Kündigungsfrist zu prüfen und schnellstmöglich einen Anbieter- oder Tarifwechsel zu besseren Konditionen vorzunehmen. 

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, per Video und Telefon: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung 

 

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