29.01.2026

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 für Balkonkraftwerke. Sie regelt erstmals verbindlich, unter welchen technischen Voraussetzungen Stecker-Solargeräte Strom in das heimische Netz einspeisen dürfen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das vor allem: mehr Klarheit beim Strom vom Balkon.

„Die neuen Regeln bringen endlich Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken. Wer jetzt normgerecht baut, kann auf einen stabilen Rechtsrahmen vertrauen und sein Zuhause mit Solarstrom bereichern“, sagt Birgit Holfert, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und gibt einen Überblick, was sich konkret ändert.

1. Anschluss über die Steckdose möglich 

Balkonkraftwerke, im Fachjargon Stecker-Solargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn

  • der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder 

  • einen Trennschalter oder 

  • der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt. 

Der bislang geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker bleibt weiterhin zulässig. „Damit entfällt für viele die Frage, ob der Anschluss über die Steckdose überhaupt erlaubt ist“, so Holfert. Nicht zulässig ist allerdings der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Aus diesem Grund müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein. 

2. Klare Leistungsgrenzen

Die neue Norm definiert eindeutig, wie viel Strom ein Balkonkraftwerk in das Hausnetz einspeisen darf. Die Einspeiseleistung des Wechselrichters ist auf 800 Watt begrenzt. Die installierte Modulleistung darf bei Schuko-Anschluss bis zu 960 Watt betragen, bei Verwendung einer speziellen Energiesteckvorrichtung sogar bis zu 2000 Watt. Pro Haushalt darf höchstens ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden. „Klare Leistungsgrenzen helfen, Angebote besser zu vergleichen und Fehlkäufe zu vermeiden“, so Holfert.

3. Mechanische Sicherheit

Auch die mechanische Sicherheit wird durch die neue Norm gestärkt. Hersteller müssen künftig angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind. Die Systeme müssen für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein.

4. Anmeldung und Anbringung

Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Einige Anbieter übernehmen die Registrierung bereits als Service.

Wer ein Balkonkraftwerk an Balkonbrüstung oder Fassade anbringen möchte, benötigt grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümerseite. Da Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderungen gelten, darf diese Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Unabhängig davon müssen Anlagen sicher befestigt und ausreichend gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert sein.

Einfacher Einstieg in die eigene Stromerzeugung

Balkonkraftwerke ermöglichen einen niederschwelligen Einstieg in die private Stromerzeugung. „Mit der neuen Norm wissen Verbraucherinnen und Verbraucher besser, worauf sie achten müssen – das schafft Vertrauen und erleichtert den Einstieg in Solarstrom vom Balkon“, fasst Holfert zusammen.

 

 

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