Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Kostenfalle: Digitale Einreisedokumente
Kuba, Thailand oder die Dominikanische Republik – wer für die Osterferien eine Fernreise plant, muss meist kurz vorher digitale Einreisedokumente beantragen. Und hier ist Aufmerksamkeit gefragt. Denn private Anbieter verlangen online teilweise deutlich höhere Kosten als die offiziellen Behördenportale. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf Reisende bei der Beantragung achten sollten.
Großbritannien verlangt eine elektronische Reisegenehmigung, Ägypten hingegen ein klassisches Touristenvisum. Die Einreise nach Thailand erfordert eine digitale Einreisekarte und wer die Dominikanische Republik bereisen möchte, muss vorab ein E-Ticket ausfüllen. Dass die Einreisebedingungen von Land zu Land variieren, schafft Komplexität: „Drittanbieter haben dank der mangelnden Übersichtlichkeit leichtes Spiel, überhöhte Preise für die Beantragung der Reisedokumente zu kassieren ", erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und führt an: „Wer nicht ausgiebig recherchiert, landet schnell auf den Seiten überteuerter Dienstleister, da sie häufig ganz oben in den Ergebnissen der Suchmaschinen gelistet werden." Er rät daher, zuerst auf der Website des Auswärtigen Amtes nachzuschauen. Dort werden in der Regel die Einreisebedingungen aufgeführt und die offiziellen Behörden-Websites der Zielländer verlinkt. Auch ein Blick ins Impressum kann helfen, private Drittanbieter von den offiziellen Seiten zu unterscheiden.
Reisende zahlen doppelt
Geht die Reise zum Beispiel nach Thailand, verlangen Agenturen wie iVisa.com rund 80 Euro für die Beantragung der Einreisekarte – die eigentlich kostenlos ist. Die Dienstleistung ist nicht nur überflüssig, Verbraucherinnen und Verbraucher gehen durch die Weiterleitung ihrer Daten auch ein unnötiges Risiko ein: „Reisepass- und Kreditkartennummer sind hochsensible Daten. Die Gefahr eines Missbrauchs – etwa bei einem Datenleak oder Hackerangriff – ist daher besonders groß", warnt Hagge. Auch sei nicht auszuschließen, dass sich die ein oder andere kriminelle Website unter die kommerziellen Anbieter mische und auf Datenfang gehe. Spätestens bei der Eingabe der Zahlungsinformationen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher prüfen, mit wem sie es zu tun haben.
Abzocke betrifft nicht nur Reisende
Nachsendeauftrag, Behördendokumente oder Schufa-Auskünfte – auch in diesen Fällen halten Drittanbieter online die Hand auf. „Seit Jahren bekommen wir immer wieder Beschwerden über Anbieter, die Onlinedienste zu stark überhöhten Preisen weitervermitteln“, sagt Hagge. Häufig orientieren sich diese Seiten optisch an offiziellen Angeboten, was es für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer macht, sie als unnötige Services zu erkennen. Somit gilt hier ebenfalls: Genau hinschauen, das Impressum und die URL prüfen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt als erste Orientierung einen Überblick über überteuerte Onlinedienste: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/kostenfalle-private-dienstleister
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.