Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Keine Pflicht zur Zahlung: Rückbaukosten für Fernwärmeanschlüsse unzulässig
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat BS Energy erfolgreich abgemahnt: Kostenforderungen für den Rückbau von Fernwärmeanschlüssen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sind unzulässig. Betroffene sollten Forderungen genau prüfen und sich nicht vorschnell zur Zahlung verpflichten.
„Unserer Auffassung nach dürfen Versorgungsunternehmen die Kosten für den Rückbau des Fernwärmeanschlusses nicht ohne Weiteres auf Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen“, so René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Dass BS Energy nun eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz.“
Für den Rückbau des Fernwärme-Hausanschlusses, nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe, stellte das Unternehmen Beträge von bis zu 34.510 Euro (brutto) in Rechnung. Alternativ wurde angeboten, lediglich den Anschluss zu trennen, ohne die Leitung zurückzubauen – Kostenpunkt: 5.831 Euro. Beide Beträge seien laut Unternehmen nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet worden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen reagierte mit einer Abmahnung, wodurch die Praxis nun erstmal gestoppt wurde. Inzwischen hat BS Energy eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Grundlage für die Abmahnung war insbesondere ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zur vergleichbaren Rechtslage im Gasbereich, das sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch auf Fernwärmeanschlüsse übertragen lässt.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
„Auch wenn BS Energy nach der Unterlassungserklärung entsprechende Forderungen künftig nicht mehr erheben darf, könnten ähnliche Praktiken auch bei anderen Versorgungsunternehmen auftreten.“, betont Zietlow-Zahl. „Im Zweifel lohnt es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen und Forderungen genau prüfen zu lassen.“ Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:
- Fernwärmeanschluss liegen lassen: Wenn möglich, sollte die Leitung zunächst auf dem Grundstück verbleiben – allerdings ohne zusätzliche Kosten.
- Kostenforderungen widersprechen: Ist ein Rückbau aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher zwingend notwendig – wenn beispielsweise durch den Anschluss Umbauarbeiten behindert würden – sollten sie frühzeitig klarstellen, dass sie dafür keine Kosten übernehmen.
- Keine vorschnellen Unterschriften: Forderungen zur Kostenübernahme sollten keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden.
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.