Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
iVisa.com: UK-Reisegenehmigung zum fünffachen Preis
- Reisende nach UK sollten Elektronische Reisegenehmigung (ETA) nur auf der offiziellen Seite beantragen: https://www.gov.uk/eta
- Rund 100 statt 19 Euro: Anbieter wie iVisa.com fordern deutlich überhöhte Preise
- Widerruf wegen sofortiger Übermittlung der Daten meist nicht möglich; Dienst bietet keinen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher
Wer einen London-Trip oder Urlaub in Schottland plant, sollte aufpassen: Seit April benötigen EU-Bürger eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um nach Großbritannien einzureisen. Bei einer Online-Suche zum Thema wird iVisa mit der deutschsprachigen Website https://de.ivisa.com durch Werbeanzeigen prominent dargestellt. Die Beantragung läuft ähnlich wie auf der offiziellen Seite – nur die Kosten sind mit rund 100 Euro fünfmal höher. Einen Mehrwert haben Nutzerinnen und Nutzer nicht, ein Widerruf ist meist nicht möglich. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Online-Services dieser Art.
Für eine Einreise nach Großbritannien ist seit April 2025 eine ETA erforderlich. Die Beantragung erfolgt über die Website der britischen Regierung und kostet etwa 19 Euro. „Anbieter wie iVisa nutzen aus, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher den regulären Preis nicht kennen und die geforderten rund 100 Euro daher bezahlen“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Einen Mehrwert bietet der Anbieter nicht. „Letztlich zahlen Nutzerinnen und Nutzer – ohne es zu wissen – nur für die Weiterleitung ihrer Daten“, so Hagge. Über die offizielle Website sei die Beantragung ebenso einfach und schnell möglich.
Fällt der hohe Aufpreis schließlich auf, ist es meist zu spät: Ein Widerruf ist in der Regel ausgeschlossen, sobald die Leistung erbracht wurde – also mit Übermittlung der Daten.
Masche nicht neu – Risiken bei ETA aber besonders groß
Das Geschäftsmodell ist nicht neu: Seit Langem gehen bei den Verbraucherzentralen Beschwerden zu Anbietern ein, die Online-Services mit hohem Preisaufschlag anbieten. Betroffen sind etwa Dienste wie der Nachsendeauftrag, die Beantragung von Behördendokumenten oder Schufa-Auskünfte. Teilweise werden die Originalwebseiten bewusst nachgeahmt und sogar eigentlich kostenlose Leistungen zu hohen Preisen angeboten.
Ärgerlich ist diese Masche immer, bei Reisegenehmigungen – auch für andere Länder – sollten Verbraucherinnen und Verbraucher aber besonders aufmerksam sein. „Da für die Beantragung sensible Daten wie ein Foto des Reisepasses und Kreditkartendaten übermittelt werden müssen, ist die Gefahr für einen Missbrauch besonders groß“, warnt Hagge. Neben überteuerten „Vermittlungsportalen“ gebe es auch betrügerische
Webseiten, die Daten abfischen. Daher sollten sich Reisende vor einer Beauftragung immer vergewissern, auf der Originalwebseite der jeweiligen Regierung zu sein. Für UK ist das: www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
Eine Übersicht überteuerter Online-Dienste bietet die Verbraucherzentrale unter:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/kostenfalle-private-dienstleister
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

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