Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Immobilienteilverkauf in der Rente: oft teuer und riskant
Wie bleibt die Immobilie im Rentenalter angesichts allgemein steigender Lebenshaltungskosten bezahlbar? Teilkäufer von Immobilien bieten eine vermeintlich einfache und schnelle Lösung. Aber was so einfach klingt, ist tatsächlich kompliziert. Nachteilige Vertragsgestaltungen und hohe Kosten können am Ende sogar den Verlust der Immobilie bedeuten.
Manche Seniorinnen und Senioren wollen bis zum Lebensende in der eigenen Immobilie wohnen bleiben, aber die Rente reicht angesichts steigender Energie- und Erhaltungskosten nicht aus. Können sie sich einen normalen Kredit nicht leisten, werden sie auf der Suche nach Alternativen schnell fündig: Viele Unternehmen bieten an, einen Teil der Immobilie anzukaufen.
Falsches Gefühl von Sicherheit
Potenzielle Verkäuferinnen und Verkäufer werden in Sicherheit gewogen: Ihnen gehören weiterhin mindestens 50 Prozent der Immobilie. Dadurch sollen sie auch zukünftig von Wertsteigerungen profitieren. Sie erhalten ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. Oft besteht die Möglichkeit des Rückkaufs.
Tatsächlich handelt es sich aber um sehr komplexe, teils wenig transparente und für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nachteilige Vertragskonstruktionen. Stets fallen hohe monatliche Entgelte für die Nutzung des verkauften Teils der Immobilie an. Oft müssen die Teilverkäufer auch die laufenden Instandhaltungskosten tragen. Zusätzliche Kosten fallen bei einem späteren Verkauf der Immobilie an. Und das Risiko, dass der Erlös im Verkaufsfall geringer ausfällt als erwartet, tragen ausschließlich die Teilverkäufer. Die Unternehmen lassen sich in der Regel einen Mindestgewinn von 14 bis 17 Prozent vertraglich zusichern.
Teilverkaufsmodelle bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone
„Es gibt bislang weder eine Aufsicht, noch ist der Markt für Teilverkäufe reguliert“, stellt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen fest. Auch der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen kommt zu dem Schluss, dass es an klaren gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor möglichen Nachteilen fehle. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt, dass sogar die Zwangsvollstreckung der Immobilie droht, wenn ein Rückkauf im Falle der Insolvenz des Teilkäufers nicht möglich ist.
Unbedingt Alternativen prüfen
„Wir raten dringend dazu, Alternativen in Betracht zu ziehen“, betont Rehberg. „Neben dem klassischen Kredit und dem Teilverkauf gibt es Anbieter von Leibrenten – dem Verkauf der eigenen Immobilie gegen Zahlung einer lebenslangen Rente.“ Auch ein Verkauf mit Rückmiete (Sale & Lease Back) oder ein spezieller Immobilienkredit für Seniorinnen und Senioren – ohne laufende Tilgung – kämen in Betracht.
Beim Vergleich kommt es immer auf die individuelle Situation an. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle sollten gründlich abgewogen werden. Einen Gesamtüberblick können sich Interessierte unter verbraucherzentrale.de/immobilienrente verschaffen. „Angebote unterschiedlicher Anbieter sollten Verbraucherinnen und Verbraucher miteinander vergleichen und sich unabhängig beraten lassen. Sinnvoll ist auch, die Familie bei der Suche nach einer kostengünstigen Lösung in die Überlegungen einzubeziehen, bevor ein Anbietermodell gewählt wird“, empfiehlt Rehberg.
Bei Fragen hilft die Beratung – vor Ort, telefonisch und per Video: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung
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