07.03.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Heizungsförderung für Bestandsgebäude gestartet

Energieberatung der Verbraucherzentrale unterstützt bei Fragen

Der Austausch von alten Heizsystemen gegen neue klimafreundliche Alternativen wird durch staatliche Unterstützung erleichtert. Wer in seinem eigenen Haus wohnt und umsteigen will, kann jetzt einen Zuschuss bei der Förderbank KfW beantragen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hilft, die passende Heizung zu finden und informiert über verfügbare Fördermittel. Bei einer Kombination der verschiedenen Boni kann der Höchstfördersatz von 70 Prozent der Investitionskosten erreicht werden.

Neben einer Grundförderung von 30 Prozent wird ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gewährt, sofern der Heizungstausch bis 2028 erfolgt. Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von einem zusätzlichen Bonus von bis zu 30 Prozent. Maximal kann so ein Fördersatz von 70 Prozent in Anspruch genommen werden. Auch für weitere Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnhaus sind Fördermittel möglich, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können. Förderanträge können seit Ende Februar 2024 bei der Förderbank KfW gestellt werden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, für die Wahl eines neuen Heizsystems ausreichend Zeit einzuplanen und sich im Vorfeld unabhängig zu informieren. „Um mögliche Fördermittel optimal einzusetzen, bedarf es eines genauen Plans zur technischen Umsetzbarkeit an der eigenen Immobilie“, so Andreas Holtgrave, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei müssen viele individuelle Faktoren berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Punkte zur Förderung für klimafreundliche Heizungen im Überblick:

Förderfähige Technologien: Förderberechtigt sind ausschließlich Heizungen, die mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Mögliche Optionen sind beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen oder auch der Anschluss an ein Wärmenetz. 

Höhe der Zuschüsse: Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der Investitionskosten ab, abhängig von der gewählten Technologie, der Geschwindigkeit und dem Haushaltseinkommen. Für Einfamilienhäuser beträgt die maximal förderfähige Investitionssumme 30.000 Euro. 

Antragstellung: Die Anträge für selbstbewohnte Einfamilienhäuser können ab sofort über das Kundenportal der KfW eingereicht werden. Um einen Zuschuss von der KfW zu erhalten, muss ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch vorliegen. 

Tipp: Interessierte sollten sich unbedingt auf der Internetseite der KfW, Programm 458, über aktuelle Förderbedingungen und -möglichkeiten informieren. Im Jahresverlauf soll die Förderung für vermietete Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser ausgeweitet werden. 

Welche Heizung am besten passt und wie sich Energie einsparen lässt, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Energieexperten und -expertinnen stehen kostenfrei für Fragen zur Verfügung und unterstützen Interessierte bei der Entscheidungsfindung. In der Beratung werden nicht nur Möglichkeiten für einen Heizungstausch erörtert, sondern auch verschiedene Wege aufgezeigt, um eine bestehende Anlage zu optimieren und dadurch Energie und Kosten zu sparen.

Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energieberaterinnen und -berater informieren anbieterunabhängig und individuell. 

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.