23.02.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Kündigung des Fitnessstudios

Kündigung nur mit Kundennummer wirksam?

Um ein Dauerschuldverhältnis wie zum Beispiel einen Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kündigen, ist in der Regel eine schriftliche Erklärung notwendig. Davon geht auch eine Verbraucherin aus Niedersachsen aus. Doch ihr Fitnessstudio hält die Kündigung für unwirksam. Es fehle die Kundennummer, so die Begründung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, warum diese nicht zwangsläufig nötig ist und welche Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung gelten. 

Der Eingang der Kündigungs-E-Mail wird zwar bestätigt, doch der Vertrag läuft weiter. Auf Nachfrage gibt das Fitnessstudio an, dass die Kündigung unwirksam sei, da sie sich ohne Kundennummer keinem Vertrag zuordnen lasse. Ob das rechtens ist, fragt sich die betroffene Verbraucherin aus Niedersachsen und wendet sich an die Verbraucherzentrale. 

„Grundsätzlich gilt, dass eine Kündigung schriftlich erklärt werden muss – entweder per E-Mail oder postalisch. Außerdem muss sie die nötigen Informationen enthalten, um die Kündigung eindeutig identifizieren zu können“, sagt Alina Menold, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Beide Bedingungen habe die Verbraucherin erfüllt. „Da ihre E-Mail-Adresse im Mitglieds-Account hinterlegt ist, kann das Fitnessstudio die Kündigung eindeutig zuordnen. Unserer Ansicht nach ist sie somit wirksam“, erklärt Menold. Weitere Voraussetzungen, wie etwa die Nennung einer Kunden- oder Vertragsnummer, seien nicht zulässig, was auch vom Landesgericht München mit einem Urteil in 2014 bekräftigt wurde.  

AGB verlangt Kundennummer bei Kündigung – ist das rechtmäßig? 

Fehlt die Kundennummer, ist das also nicht zwangsläufig ein Grund, eine Kündigung für ungültig zu erklären. Daran ändern auch anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nichts. „Wird hier die Angabe der Kundennummer im Kündigungsschreiben gefordert, ist das unseres Erachtens unzulässig“, so Menold. 

Mehr Informationen zur Kündigung des Fitnessstudios: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fitnessstudios

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

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