24.05.2023

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Gefälschter Honig

EU-Importe oft gestreckt

Aufs Brot, im Tee oder einfach so – Honig ist ein unbehandeltes Naturprodukt. Im Handel steht meist eine große Auswahl zur Verfügung. Davon kommt jedoch weniger als ein Drittel aus Deutschland. Der Rest wird importiert, etwa aus Mexiko, Argentinien, China, der Türkei oder Rumänien. Das Problem: Importierter Honig ist oft gefälscht. Er wird gestreckt oder mit Farb- und Zusatzstoffen versetzt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, worauf zu achten ist, um gepanschten Honig zu vermeiden.

Honig ist ein Naturprodukt, dem keine weiteren Stoffe zugefügt werden dürfen. Laut Deutschem Imkerbund sorgen hierzulande etwa eine Million Bienenvölker für die Produktion des „flüssigen Golds“. Dennoch deckt der heimische Honig nur rund 30 Prozent des deutschen Bedarfs, der Rest wird importiert. Im Handel finden sich daher viele Honige mit dem Hinweis „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Und hier wird leider oft getrickst: „Untersuchungen zeigen, dass ein Großteil des importierten Honigs gefälscht ist. Beispielsweise wird der Honig mit billigem Sirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben gestreckt oder mit Farb- und Zusatzstoffen versetzt“, erklärt Antje Warlich, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Gepanschten Honig vermeiden
Wer sichergehen möchte, unverfälschten Honig zu kaufen, sollte auf die Kennzeichnung achten. „Am besten ist es, regionale Produkte mit einer eindeutigen Herkunftsbezeichnung zu wählen, etwa ‚Ursprungsland: Deutschland‘ oder ‚Deutscher Honig‘“, rät Warlich. Auf Wochenmärkten und in Hofläden wird lokaler Honig oft direkt von Imkerinnen und Imkern angeboten. Auch Bio-Honig ist eine gute Wahl, da hier weniger Pestizidrückstände enthalten sind. „Wichtig ist hier jedoch ebenso, auf die Herkunftsbezeichnung zu achten“, so Warlich. Und grundsätzlich gilt: Je günstiger der Honig, desto größer ist die Gefahr, dass er gestreckt wurde.

Kennzeichnung wenig transparent
Laut deutscher Honigverordnung ist eine Ursprungsangabe vorgeschrieben, das muss jedoch kein bestimmtes Land sein. Auch das Mischungsverhältnis muss nicht genauer angegeben werden. „Unserer Ansicht nach sind die Vorgaben nicht ausreichend. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten erkennen können, woher der Honig stammt und wie der prozentuale Anteil je Herkunftsland ist. Außerdem sollte importierter Honig die gleichen Qualitätsstandards wie heimischer Honig erfüllen“, fordert Warlich. Dafür seien EU-weit einheitliche, strikte Kontrollmethoden erforderlich.

Weitere Informationen zu Herkunft und Kennzeichnung von Honig

 

BMEL Logo

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.