Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Günstig Urlaub buchen trotz dynamischer Preisgestaltung?
Wer einen Urlaub plant, muss mit schwankenden Preisen für Bahn und Flieger, Hotels, Pensionen und Mietwagen rechnen. Wann der beste Zeitpunkt zum Buchen ist und ob ein Angebot eher günstiger oder teurer wird, können Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht erkennen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, welche Faktoren die Preisgestaltung beeinflussen und wie man beim Buchen sparen kann.
„Die Planung einer Reise kann für preisbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher richtig stressig sein“, weiß Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Reisepreise sind nämlich immer dynamisch und ändern sich ständig. Wer möglichst viel Geld sparen will, muss auf Zack sein und schnell zuschlagen können.“
Nachfrage bestimmt Preis
Wie sich die Preise für ein Angebot verändern, hängt stark von Nachfrage und Auslastung ab. Wenn besonders viele Menschen gleichzeitig Urlaub machen wollen, etwa in den Schulferien oder im Sommer, sind Flüge und Bahntickets besonders teuer und Hotels und Campingplätze verlangen Höchstpreise. Wer lange im Voraus bucht, hat Planungssicherheit und profitiert häufig von Frühbucherrabatten, spontane Trips sind dagegen meist teurer.
Auf ein echtes Last-Minute-Schnäppchen können Buchungswillige nur hoffen, wenn ein Hotel oder ein Flugzeug kurzfristig nicht ausgelastet ist. „Das ist gewissermaßen Glückssache. Anbieter wollen so ihren Umsatz steigern und die Nachfrage regulieren“, erklärt Schönbohm. Die Expertin rät: „Den Markt eine Weile beobachten und Angebote vergleichen ist generell der beste Weg. Wer kann, sollte außerdem dann Urlaub machen, wenn nicht alle anderen auch verreisen wollen oder wenigstens die An- und Abreise außerhalb von Stoßzeiten planen.“
Psychologische Tricks: gängig, aber nicht immer erlaubt
Viele Anbieter greifen zu psychologischen Tricks, die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Druck setzen und so zu einer schnellen Buchung bewegen sollen, etwa ein mitlaufender Countdown oder die Angaben „fast ausgebucht“ oder „stark nachgefragt“. Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union verbietet zwar bestimmte manipulative Praktiken bei Online-Plattformen, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt vor besonders drastischen Formen manipulativer Muster.
Aber: „Was gerade noch erlaubt ist und was nicht, ist oft Auslegungssache“, sagt die Rechtsexpertin. „Wenn wir Dark Patterns, also verbotene Manipulationsmethoden entdecken, gehen wir juristisch gegen die Anbieter vor, aber dafür müssen wir erst einmal davon erfahren. Wir sind also auf die Hilfe der Verbraucherinnen und Verbraucher angewiesen.“ Wer bei der Reiseplanung Dark Patterns vermutet, sollte zum Beweis Screenshots machen und den Fall der Verbraucherzentrale Niedersachsen melden:
info@vzniedersachsen.de
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
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