Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Glasfaser-Streit im Landkreis Harburg
Zwei Unternehmen, zwei Aussagen – und dazwischen tausende verunsicherte Glasfaser-Kundinnen und -Kunden: Der Streit zwischen dem Netzbetreiber Open Infra GmbH und dem Dienstanbieter Filiago GmbH & Co. KG (Premium-Netz) im Landkreis Harburg wirft erhebliche rechtliche Fragen auf. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt klar: Verträge gelten fort, bis sie wirksam beendet wurden. Zudem darf niemand ohne Rechtsgrundlage vom Internet abgeschnitten werden.
Kurz vor Ostern teilt der Netzbetreiber Open Infra mit, die Zusammenarbeit mit dem Glasfaser-Anbieter Premium-Netz beendet zu haben. Die Konsequenz: Kundinnen und Kunden sollen sich einen neuen Anbieter suchen, Open Infra droht sogar mit der Abschaltung der Internetanschlüsse. Premium-Netz bestreitet das und betont, bestehende Verträge laufen weiter. „Solche widersprüchlichen Informationen führen bei vielen Betroffenen zu erheblicher Verunsicherung“, kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Verträge gelten fort – unabhängig vom Streit der Unternehmen
„Interne wirtschaftliche oder vertragliche Konflikte dürfen nicht auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgetragen werden“, so von Bibra. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ihren Vertrag mit Premium Netz geschlossen – und dieser gilt weiter, solange er nicht wirksam gekündigt wird.“
Besonders problematisch ist die Ankündigung, Anschlüsse abzuschalten. „Eine Unterbrechung der Internetversorgung ist rechtlich nur in sehr engen Grenzen erlaubt – etwa bei Zahlungsverzug oder nach wirksamer Vertragsbeendigung“, betont von Bibra. Eine pauschale Drohung setze Verbraucherinnen und Verbraucher unzulässig unter Druck.
Fristlose Kündigung aktuell verfrüht
Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anbieter nicht mehr liefert. „Solange zugesichert wird, dass die Versorgung zunächst weiterläuft, wäre eine sofortige Kündigung kein Mittel“, erklärt von Bibra. Betroffene haben nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Möglichkeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. In diesem Fall sollte der Anbieterwechsel mit Rufnummermitnahme beim neuen Anbieter beantragt werden. Dies löst einen gesetzlichen Schutz aus, dass die Leitung nicht länger als einen Tag unterbrochen werden darf. Ansonsten bestehen Entschädigungsansprüche.
Fehlende Auswahl führt zu wenig Wettbewerb
Der aktuelle Fall zeigt aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen grundsätzliche Probleme im Glasfasermarkt: In vielen Regionen fehlt es an Auswahl. „Häufig gibt es schlicht keinen anderen Anbieter, der tatsächlich über das vorhandene Glasfasernetz versorgen kann“, so von Bibra. Wer nicht auf DSL oder andere Technologien zurückwechseln möchte, ist oft auf die Anbieter angewiesen, die der jeweilige Netzbetreiber zulässt. „Wir brauchen fairen Wettbewerb auf Glasfasernetzen – sonst entstehen Abhängigkeiten, die am Ende die Kundinnen und Kunden ausbaden.“
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.